Posted: 2025-08-01 10:28:00

Beamte der Wasserschutzpolizei stellten bei ihren Kontrollen am Donnerstag auf dem Zeuthener See einen offenbar berauschten Rudergänger auf einem Sportboot fest. Der Atemalkoholtest bei dem bereits polizeibekannten 36-Jährigen zeigte mit 2,55 Promille einen Messwert an, der erheblich im Bereich einer Straftat liegt.

Zur Sicherung gerichtsfester Beweise im nun folgenden Ermittlungsverfahren wurde eine Blutprobe im Krankenhaus veranlasst. Gleichzeitig wurde eine Anzeige gegen den Schiffsführer geschrieben, da er das Fahren unter Alkoholeinfluss zuließ.

In diesem Zusammenhang nochmals der Hinweis der Polizei: Wie auch im Straßenverkehr zu Lande gelten für Bootsführer und Rudergänger die gleichen Promillegrenzen und Rauschmittelverbote, die bei Überschreitungen Anzeigen im Ordnungswidrigkeiten- oder Straftatbereich nach sich ziehen. Darüber hinaus ist bei einem Verfahren nach einer Rauschmittelfahrt auch ihr Auto- oder Motorradführerschein in Gefahr, da mit den Anzeigen auch eine Benachrichtigung an das Straßenverkehrsamt erfolgt.

  • 0 Comment(s)
Be the first person to like this.