Posted: 2025-08-10 12:06:17

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Essen (ots)

Bei einer Fahrkartenkontrolle am Essener Hauptbahnhof am Morgen des 9. August fehlten einem deutschen Staatsangehörigen die erforderlichen Dokumente. Als die zur Unterstützung angeforderten Einsatzkräfte eintrafen, leistete er massiven Widerstand und verletzte einen Polizisten am Arm.

Gegen 06:50 Uhr meldete der Zugbegleiter des RE 6 (Bielefeld - Köln/Bonn Flughafen) der Bundespolizei am Essener Hauptbahnhof einen unkooperativen Mann, dem der Ausweis zu seinem Deutschlandticket fehlte.

Gegenüber den eintreffenden Beamten verhielt er sich ebenfalls unkooperativ, weigerte sich, sich auszuweisen, und verweigerte die Begleitung der Uniformierten auf den Bahnsteig. Auch nach Androhung von Zwang reagierte er nicht und musste anschließend an den Armen gefasst und herausgeführt werden. Der Krefelder beleidigte die Bundespolizisten und stellte sich aggressiv vor ihnen auf. Die Einsatzkräfte brachten ihn daraufhin zu Boden, wo der 31-Jährige massiven Widerstand leistete. Er umklammerte die Arme und Beine eines Beamten, der dadurch Hautverletzungen erlitt. Die Uniformierten brachten den Deutschen unter Kontrolle und fesselten ihn.

Er drohte, seinen Kopf auf den Boden zu schlagen, um sich selbst zu verletzen. Dies verhinderten die Polizisten und brachten ihn zur Bundespolizeiwache.

Dort belehrten die Uniformierten den Krefelder, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte.

Im Gewahrsamsbereich beleidigte er die Polizeivollzugsbeamten weiterhin und bedrohte sie zudem.

Nach einer ersten Behandlung durch einen Notarzt und weitere Rettungskräfte wurde er in Begleitung der Einsatzkräfte in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Dort gab er an, die Selbstverletzung nur angedroht zu haben, um statt ins Polizeigewahrsam in ein Krankenhaus gebracht zu werden, da er davon ausging, dass man ihn dort direkt entlasse. Nach Abschluss der Maßnahmen verblieb der 31-Jährige zur weiteren Untersuchung im Krankenhaus.

Die eingesetzten Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung sowie Körperverletzung gegen den Deutschen ein.

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