Posted: 2025-08-22 11:40:08

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Essen (ots)

Am Abend des 17. August stellte die Bundespolizei einen hochgradig aggressiven Mann am Essener Hauptbahnhof. Zuvor hatte er eine 73-jährige Frau angegriffen. Auch die Beamten griff er an und leistete massiven Widerstand.

Gegen 17:30 Uhr ging bei der Bundespolizei am Essener Hauptbahnhof die Meldung ein, dass ein 37-Jähriger eine afghanische Staatsangehörige attackiert habe. Die Beamten eilten zur Einsatzörtlichkeit und trafen dort mehrere Zeugen, den Aggressor sowie die 73-jährige Geschädigte an.

Die Sachverhaltsaufklärung ergab, dass der deutsche Staatsangehörige zunächst eine Auseinandersetzung mit einem weiteren Mann hatte und anschließend unvermittelt auf die Afghanin losging. Er schubste sie mit voller Kraft zu Boden und beleidigte sie rassistisch. Daraufhin verhinderten mehrere Zeugen weitere Angriffe. Die in Marl wohnhafte Frau gab an, Schmerzen zu haben, lehnte eine ärztliche Behandlung vor Ort jedoch mehrfach ab. Nach der Aufnahme ihrer Daten setzte sie ihren Weg in Begleitung ihres Neffen fort.

Die Beamten belehrten den Beschuldigten. Dieser äußerte sich nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Borkener verhielt sich von Beginn an unkooperativ und verweigerte die Angabe seiner Personalien. Trotz mehrfacher Aufforderung und Androhung von Zwangsmaßnahmen leistete er den Anweisungen keine Folge. Daraufhin griffen die Einsatzkräfte den Mann an den Armen und führten ihn zur Bundespolizeiwache. Auf dem Weg dorthin sperrte er sich, stemmte sich gegen die Laufrichtung und versuchte, sich loszureißen. Während der Durchsuchung im Gewahrsamsraum versuchte er, die Beamten zu treten und zu beißen, weshalb er anschließend an Händen und Füßen gefesselt wurde. Während der gesamten Maßnahme beleidigte er die Uniformierten. Nach der Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit durch einen Polizeiarzt brachten die Bundespolizisten den 37-Jährigen in das zentrale Polizeigewahrsam in Essen.

Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung ein.

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