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Posted:
2025-08-24 14:52:56
Original link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6103017
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Gelsenkirchen (ots)
Am Wochenende stellten Streifen der Bundespolizei im Hauptbahnhof Gelsenkirchen bei Kontrollen verbotene Gegenstände und Messer sicher. Am 22. August gegen 23:30 Uhr stellten Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen 28-jährigen Mann fest. Da der Gelsenkirchener angab, keinen Ausweis zu besitzen, durchsuchten die Beamten ihn nach weiteren Identitätsdokumenten. Hierbei fanden die Einsatzkräfte ein verbotenes Butterflymesser. Dabei handelt es sich um ein Faltmesser mit zweigeteilten, auf einer Ebene schwenkbaren Griffen. Die Beamten beschlagnahmten das Messer und glichen die mündlich genannten Daten des Mannes mit ungeklärter Staatsbürgerschaft mit den polizeilichen Systemen ab. Der bereits polizeibekannte Mann konnte so zweifelsfrei identifiziert werden. Nachdem er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, durfte der Beschuldigte den Bahnhof wieder verlassen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet. Am 23. August gegen 19:00 Uhr stellte eine Streife im Gelsenkirchener Hauptbahnhof eine 25-jährige Frau und ihren 53-jährigen Begleiter fest. Die Bulgarin händigte auf Nachfrage ein ausländisches Pfefferspray aus. Nach Belehrung gab die Gelsenkirchenerin an, dieses aus Bulgarien mitgebracht zu haben. Dann machte sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Beamten stellten das verbotene Reizgasspray sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der ebenfalls bulgarische Begleiter händigte den Beamten nach der Belehrung seiner Begleiterin ein Messer aus. Dieses hatte er in seiner Hosentasche geführt. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich nicht zu dem Sachverhalt. Nachdem auch das Messer sichergestellt war, konnten die beiden Bulgaren ihren Weg fortsetzen. Die Uniformierten leiteten ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Nur wenige Minuten später, gegen 19:10 Uhr, stellte die Streife einen 34-Jährigen fest. Der Gelsenkirchener versuchte, sich der Streife zu entziehen, indem er, sobald er die Beamten erblickte, sofort die Richtung wechselte, und das gleich mehrmals hintereinander. Da er die Herausgabe von Ausweisdokumenten verweigerte, durchsuchten die Beamten ihn. Dabei fanden sie ein zugriffsbreites Neckknife. Dabei handelt es sich um ein Messer, das für das Tragen am Hals konzipiert ist. Es ist in seiner Größe so angepasst, dass es bequem mitgeführt werden kann, ohne viel Platz zu beanspruchen. Die Klinge des "Neck Knife" ist feststehend. Der deutsche Staatsbürger hatte das Messer zugriffsbereit in seiner Bauchtasche. Ein Abgleich der Angaben des bereits polizeibekannten Mannes mit den polizeilichen Systemen bestätigte die Identität. Nach erfolgter Belehrung durfte der Betroffene seine Reise fortsetzen. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und stellten das Messer sicher.
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