Posted: 2025-08-27 06:35:50

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Hagen (ots)

Am 26. August nahmen Bundespolizisten eine Frau nach einem Körperverletzungsdelikt vorläufig fest. In der Wache schlug die Frau dann einer Beamtin ins Gesicht, bespuckte den Polizeiarzt und griff ihn mit Fußtritten an.

Gegen 18:10 Uhr erschien ein Zeuge auf der Wache der Bundespolizei am Hagener Hauptbahnhof und meldete den Beamten, dass er eine körperliche Auseinandersetzung zwischen einer Frau und einem Mann auf dem Vorplatz des Bahnhofs beobachtet habe. Die Frau soll den Mann zuvor mit einem Stock geschlagen haben. Im Bereich des Eingangs trafen die Einsatzkräfte auf eine 49-Jährige, die der Beschreibung des Zeugen entsprach. Als die Frau die Polizisten erblickte, fing sie sofort an, diese anzuschreien, zu beleidigen und ihnen vor die Füße zu spucken. Auf die Aufforderung, sich auszuweisen, reagierte die Plettenbergerin, indem sie den Inhalt ihrer Taschen auf den Boden warf. Da eine Identitätsfeststellung vor Ort nicht möglich erschien, entschloss sich die Streife, die polnische Staatsbürgerin zur Wache zu bringen. Als man ihr diese Maßnahme eröffnete, spuckte sie erneut auf den Boden und kniete sich dann hin.

Als die Streife die Frau am Arm ergriff, riss sie sich los und schlug nach den Bundespolizisten. Die Uniformierten ergriffen erneut ihre Arme und führten die Tatverdächtige unter erheblichem Widerstand zu der Wache am Hagener Hauptbahnhof. In den Wachräumen beruhigte sich die Polin schließlich und führte einen freiwilligen Atemalkoholtest mit einem Ergebnis von ca. 2 Promille durch. Da ihre Identität noch nicht zweifelsfrei feststand, sollte eine Beamtin sie durchsuchen. Hiermit zeigte sich die Tatverdächtige nicht einverstanden und schlug der Beamtin mit der flachen Hand ins Gesicht. Daraufhin brachte die Polizeistreife die 49-Jährige zu Boden und fixierten sie mit Handfesseln. Bei der fortgesetzten Durchsuchung fand die Polizistin die Identitätskarte, wodurch die Identität der polizeibekannten Frau feststand. Nach erfolgter Belehrung beleidigte die Beschuldigte die Beamten unentwegt, äußerte sich aber nicht zu den Tatvorwürfen. Aufgrund der hohen Alkoholisierung und der zuvor begangenen Straftaten entschied der Dienstgruppenleiter, die Beschuldigte in Gewahrsam zu nehmen. Ein telefonisch kontaktierter Bereitschaftsrichter bestätigte die Gewahrsamnahme.

Zur Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit wurde ein Polizeiarzt hinzugezogen. Während der Untersuchung trat die Frau dem Arzt mehrmals gegen die Beine und spuckte ihn an. Daraufhin legten die Einsatzkräfte ihr Fußfesseln und eine Spuckschutzhaube an. Da die Gewahrsamsfähigkeit bestätigt war, brachten die Uniformierten die Aggressorin in das Polizeigewahrsam. Hierzu musste sie ins Dienstfahrzeug getragen werden. Während der Fahrt und Im Bereich des Polizeigewahrsams leistete die Frau weiterhin Widerstand.

Die zuvor ins Gesicht geschlagene Beamtin suchte im Anschluss zur Behandlung ein Krankenhaus auf.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.

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