Posted: 2025-08-26 07:59:00

Das Polizeipräsidium mit seinen circa 7.200 Bediensteten im Leitungsbereich, Behördenstab, der Direktion Besondere Dienste, dem Landeskriminalamt und den vier Polizeidirektionen trägt zur Sicherheit der rund 2,6 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger bei.

Dabei unterstützt das dem Polizeipräsidium zugeordnete Landeskriminalamt als „Service- und Dienstleister“ die regionalen Polizeidienststellen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr sowie der Verfolgung von Straftaten und führt in speziellen Phänomenbereichen und in herausragenden Lagen auch selbst die Ermittlungen. In der Abteilung Zentrale Aufgaben/ Cyber-Competence-Center/ Besondere Ermittlungen erfolgt auch die landesweite Analyse und Auswertung der Kriminalitätslage durch Sammlung, Auswertung und Bearbeitung aller eingehenden Informationen im Rahmen des kriminalpolizeilichen Informationsaustausches.

Das Sachgebiet Fahndung/ Kriminalaktenhaltung/ DNA-Analyse-Datei im Dezernat Zentralstellenaufgaben ist u.a. zuständig für die Fahndungskoordinierung im Rahmen der Alltagsorganisation und verantwortliche Landesstelle in Sachen Personenfahndung, Führung von Kriminal- und Vermisstenakten und DNA-Analyse-Datei (DAD).

 

Zum Januar bzw. Februar 2026 sind beim Landeskriminalamt, Abteilung Zentrale Aufgaben/ Cyber-Competence-Center/ Besondere Ermittlungen zwei Stellen als

                          Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) DNA-Analysedatei

In Vollzeit zu besetzen. Der Dienstort ist Eberswalde.

 

Das erwartet Sie:

Sie unterstützen polizeiliche Ermittlungen durch die Erfassung von DNA-Mustern in einer Datei und die Auswertung und Bearbeitung der ermittelten Übereinstimmungen.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Bearbeitung der polizeilichen DNA-Datenbank
  • fachliche Prüfung und Bewertung hinsichtlich des Vorliegens der fachlichen Mindestanforderungen zur Erfassung in der DAD (DNA-Analysedatei) nach den Zusammenarbeits- und Erfassungsregeln für die DNA-Analysedatei des Bundes und der Länder
  • rechtliche Prüfung bzgl. des Vorliegen der Voraussetzungen für eine Datenerfassung nach § 81g Strafprozessordnung zu Personen bzw. Spuren.
  • Trefferbearbeitung (Übereinstimmungsergebnis) im Zusammenhang mit durchgeführten Recherchen bzw. im Zuge von Redundanzmeldungen im Rahmen der Erfassung, dabei Herstellung von Person-Person, Person-Spur bzw. Spur-Spur-Zusammenhängen einschließlich Rückmeldung an die sachbearbeitende Dienststelle
  • Bewertung von Untersuchungsergebnissen hinsichtlich der Datenqualität
  • Informationsaustausch mit ermittlungsführenden Dienststellen bei Trefferübereinstimmungen
  • Erstellung von Statistiken zu Treffern und Übermittlung an das BKA zur bundesweiten Auswertung
  • monatliche Überprüfung/Überwachung der Datenbestände im Hinblick auf datenschutzrechtliche Prüffristen sowie gleiche Prüfungen im Rahmen der Einzelfallbearbeitung
  • Mitarbeit in Bund/Länder-Gremien

Anforderungen:

formale Anforderungen:

  • Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Technischen Assistentin/zum Technischen Assistenten mit staatlicher Anerkennung (biologisch-, chemisch-oder pharmazeutisch-technische-Assistenten) oder
  • Abgeschlossene Ausbildung zur medizinisch-technische/n Laboratoriumsassistentin/zum Laboratoriumsassistenten oder
  • Laborantin/Laborant mit Abschlussprüfung mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen

Berufserfahrungen außerhalb der Berufsausbildung in dem Aufgabengebiet sind wünschenswert.

fachliche Anforderungen:

Weitere Fachkenntnisse in polizeirechtlicher Hinsicht und die zur Bearbeitung des Tätigkeitsfeldes erforderlich sind, werden im Rahmen interner Fortbildungsmaßnahmen erlangt. Es handelt sich bei diesen Tätigkeiten um polizeivollzugsunterstützende Tätigkeiten.

außerfachliche Anforderungen:

  • Aufgeschlossenheit gegenüber Innovationen im technischen Bereich
  • analytisches Denkvermögen
  • Fähigkeit zum selbstständigen ergebnisorientierten Arbeiten/ Eigenständigkeit
  • Bereitschaft zur fachspezifischen Weiterbildung
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Dienstreisen auch außerhalb der regelmäßigen Bürodienstzeiten (bis zu zweimal jährlich)

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Führungszeugnis gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei der Behörde abgefordert wird.

Wir bieten Ihnen:

Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L).

Daneben bieten wir:

  • eine anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
  • ein motiviertes Team mit fachlicher und sozialer Kompetenz
  • vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeitgestaltung (kernzeitlose Gleitzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr) mit der Möglichkeit der flexiblen Arbeitsortgestaltung
  • kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse, Fitnessräume etc.)
  • bedarfsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten
  • die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets bzw. Deutschlandtickets-Job
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie bezahlte Freistellung am 24.12. und 31.12.
  • betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung

Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.

Zudem fördert die Landespolizei aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität.

Ihre besondere Verpflichtung sieht die Landespolizei in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Auf eine ggf. vorliegende Behinderung ist im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.

Kontakt und Informationen:

Auskünfte zum fachlichen Aufgabenbereich erteilt Ihnen gern Herr Bohms (Tel.-Nr.: 03334 388-1410).

Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren steht Ihnen Frau Kolitsch (Tel.-Nr.: 0331 283-3314) zur Verfügung.

 

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Nachweis über den erforderlichen Abschluss sowie ggf. Arbeitszeugnissen) bis zum 15.09.2025 an das.

                                       Polizeipräsidium des Landes Brandenburg

                                            Behördenstab, Stabsbereich Personal

                                                  Kaiser-Friedrich-Straße 143

                                                            14469 Potsdam

                                                                      oder

                                        bewerbung.pp@polizei.brandenburg.de

 

Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären und nach Möglichkeit Angaben zu ihrer personal-führenden Stelle zu tätigen.

Eine Rücksendung eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden.

Sollten Sie uns Ihre Unterlagen verschlüsselt zusenden wollen, kontaktieren Sie uns zur Übermittlung unseres öffentlichen Schlüssels.

Bei Einsendung der Unterlagen per E-Mail sollte der beigefügte Anhang aus einer pdf-Datei bestehen, die nicht größer als 5 MB ist.

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen nur dann in einem weiteren Verfahren berücksichtigt werden können, wenn dem Bewerbungsschreiben ein Lebenslauf sowie der Nachweis über die erforderliche Qualifikation beigefügt sind. Aktuelle Arbeitszeugnisse sollten ebenfalls beigefügt werden. Ihre Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher Schrift vorliegen. Ausländische Abschlüsse erfordern das Vorlegen eines Anerkennungs- bzw. Gleichwertigkeitsbescheids. Zudem benötigen wir für Ihre ausländischen Unterlagen eine fachkundige Übersetzung durch staatlich anerkannte beeidigte Dolmetscherinnen/ Dolmetscher oder Übersetzerinnen/ Übersetzer. 

Hinweise zum Datenschutz:

Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website www.polizei.brandenburg.de eingestellten Hinweise zum Datenschutz gebeten, mit denen Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg informiert werden.

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