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Posted:
2025-09-09 09:01:38
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12726/6114037
Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Schwelm (ots)
Am 08.09.2025 befuhr eine 15-jährige Schwelmerin die Beyenburger Straße in Richtung Schwelm. Gegen 17:00 Uhr fuhr eine unbekannte Fahrerin ungefähr auf Höhe der Hausnummer 9 mit ihrem Auto aus einer Grundstückseinfahrt. Dabei übersah sie wahrscheinlich die 15-Jährige auf ihrem Kleinkraftrad. Diese reagierte mit einer Vollbremsung und stürzte daraufhin. Auch wenn sich die unbekannte Fahrerin mehrfach nach dem Gesundheitszustand der Schwelmerin erkundigt hat, welche versicherte, dass es ihr gut gehe, beging sie rechtlich gesehen eine Verkehrsunfallflucht, indem sie sich vom Unfallort entfernte. Es entstand ein Sachschaden an dem Kleinkraftrad und die 15-Jährige wurde leicht verletzt. Deshalb bittet die Polizei die unbekannte Frau darum, sich unter der 02333 9166-2100 zu melden.
Allgemein muss die Polizei bei Bagatellunfällen nicht hinzugezogen werden. Allerdings ist es zwingend erforderlich die Polizei zu informieren, wenn Personen verletzt werden oder wenn Verkehrsunfallfluchten vorliegen. Außerdem ist es bei schwereren Verkehrsunfällen wichtig, dass die unfallbeteiligten Fahrzeuge in ihrer Endposition bleiben. Insbesondere Fahrzeugteile, Fahrräder, Pedelec, Mofa, Motorräder etc. sollen dabei an der Unfallörtlichkeit belassen werden. Wenn gar keine andere Möglichkeit besteht, dann sollten zumindest Fotos vom Stand der Fahrzeuge gemacht werden. Dies hilft der Polizei sehr bei der Unfallaufnahme und der Unfallrekonstruktion.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Pressestelle
Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Strückerberger Straße 32, 58256 Ennepetal
Telefon: 02333 9166-1200 o. Mobil 0174/6310227
E-Mail: pressestelle.ennepe-ruhr-kreis@polizei.nrw.de
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