Posted: 2025-09-10 08:34:34
Die Bundesregierung hat zur Vereinfachung und Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben eine Änderung im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschlagen. Insbesondere mit der Einführung des Paragraf 246e Baugesetzbuch (BauGB) sollen Abweichungen vom Planungsrecht und damit die Schaffung von Wohnraum ermöglicht werden. Die Stadtverwaltung Leipzig setzt sich dafür ein, diese Vereinfachungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis so umzusetzen, dass Wohnungsbau erfolgen kann, ohne die Ziele der integrierten Stadtentwicklung – wie Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Sicherung von Grünraum und Bezahlbarkeit des Wohnens – zu gefährden.
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