Posted: 2025-09-13 14:11:02

Polizei Bonn

Bonn (ots)

Zum Start der Großkirmes Pützchens Markt am Freitag (12.09.2025) registrierte die Bonner Polizei auf dem stark frequentierten Festgelände einen überwiegend ruhigen Einsatzverlauf.

In dem vom Freitagvormittag bis zum frühen Samstagmorgen andauernden Einsatz kontrollierten die Polizeibeamtinnen und -beamten insgesamt 196 Personen. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden 61 Personen und in 21 Fällen deren Taschen und Rucksäcke durchsucht.

Gegen insgesamt 27 Personen erteilten die Einsatzkräfte Platzverweise. Drei Personen wurden in Gewahrsam genommen, unter anderem weil sie stark alkoholisiert waren oder Platzverweisen nicht nachkamen.

Im gesamten Einsatzverlauf wurden insgesamt 24 Strafanzeigen aufgenommen. In den späten Abend- und frühen Morgenstunden waren die polizeilichen Streifen dabei insbesondere wegen Streitigkeiten und Körperverletzungsdelikten gefordert.

Bei der Kontrolle eines 27-Jährigen am Freitagmittag, kurz nach 13:00 Uhr, auf dem Marktgelände wurde festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe vorlag. Nach Zahlung einer darin geforderten Geldbuße konnte der Mann vor Ort entlassen werden.

Am Freitagnachmittag, gegen 15:45 Uhr, nahm eine Fußstreife einen 16-Jährigen fest, gegen den ebenfalls ein Haftbefehl bestand. Zur Verbüßung einer noch offenen Jugendfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr wurde der Jugendliche in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Gegen drei Personen sprachen die Einsatzkräfte Bereichsbetretungsverbote für die verbleibenden Veranstaltungstage von Pützchens Markt aus. So auch gegen einen 34-Jährigen, der in der Nacht zu Samstag, kurz nach 02:00 Uhr, im Bereich der Sebastianusstraße einen Platzverweis nicht befolgte und gegen die polizeilichen Maßnahmen Widerstand leistete.

Hinweis:

Die in dieser vorläufigen Einsatzbilanz dargestellte Anzahl der Strafanzeigen kann sich noch verändern. Die Zahl steht unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Bonner Polizei eingehen, beziehungsweise Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen.

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