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Posted:
2025-09-14 11:45:32
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6117249
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Gelsenkirchen (ots)
Am Abend des 12. Septembers stellten Beamte der Bundespolizei am Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen Mann fest, der sich auffällig verhielt. Den Grund dafür fanden die Einsatzkräfte schnell heraus. Er war stark alkoholisiert und hatte ein Pfefferspray in der Tasche. Gegen 18:20 Uhr beobachteten die Bundespolizisten, wie ein polnischer Staatsbürger beim Erblicken der Streife etwas aus seiner Hosentasche holte und den Gegenstand vor sich auf den Boden legte. Die Uniformierten hoben den Gegenstand, bei dem es sich um ein Tierabwehrspray handelte, auf. Der offensichtlich stark alkoholisierte Mann versucht daraufhin, dem Polizisten das Spray aus der Hand zu reißen. Auf die Frage nach seinen Personalien reagiert der Pole nicht, sondern beschwert sich lautstark über die Kontrolle und verhält sich äußerst unkooperativ. Da eine Feststellung seiner Personalien vor Ort nicht möglich ist, entscheiden sich die Einsatzkräfte, den Mann zur Wache zu bringen, um seine Fingerabdrücke zu überprüfen. Gegen diese Maßnahme wehrt sich der wohnungslose Mann mit aller Kraft, indem er sich zu Boden fallen lässt und die Beamten von sich wegdrückt. Zur Verstärkung wird eine weitere Streife hinzugezogen, sodass der Aggressor mit Handfesseln fixiert und der Wache zugeführt werden kann. In den Diensträumen wehrt sich der Beschuldigte weiter. Dabei werden mehrere Beamte durch Tritte verletzt. Der 38-Jährige beruhigt sich schließlich, sodass ein Atemalkoholtest durchgeführt werden kann. Dabei stellen die Beamten einen Wert von über drei Promille fest. Da der Beschuldigte über Schmerzen klagt, wird ein Rettungswagen hinzugezogen. Der polnische Staatsbürger zeigte der Besatzung den Hitlergruß, sodass die zuvor abgenommenen Handfesseln zur Durchführung der medizinischen Untersuchung wieder angelegt wurden. Die Sanitäter konnten keine Auffälligkeiten feststellen. Der Aggressor ließ sich durch die Sanitäter weiter beruhigen. Nachdem seine Identität zweifelsfrei feststand, durfte der Beschuldigte die Dienststelle wieder verlassen. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Vollrausches ein. Das Tierabwehrspray stellten die Polizisten sicher. Die Beamten verblieben dienstfähig.
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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Björn Dahle
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