Posted: 2025-09-23 08:28:40

Hauptzollamt Dortmund

HZA-DO: Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie / Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit

Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am 19. September im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Beim Hauptzollamt Dortmund waren 84 Beschäftigte der FKS im Einsatz. Insgesamt wurden 252 Personen (FKS DO: 120; FKS GE: 82; FKS Hagen: 32; FKS Siegen: 18) zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und 24 Geschäftsunterlagenprüfungen in Unternehmen wurden durchgeführt.

Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in 29 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Dortmund: 12; FKS Gelsenkirchen: 6; FKS Hagen: 9; FKS Siegen: 2), in 30 Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 14; FKS Gelsenkirchen: 5; FKS Hagen: 9; FKS Siegen: 2), in 6 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 4; FKS Gelsenkirchen: 0; FKS Hagen: 1; FKS Siegen: 1) und in 17 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem der/die Arbeitnehmer/in der leistungsgewährenden Stelle seine/ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen hat (FKS Dortmund: 11; FKS Gelsenkirchen: 2; FKS Hagen: 3; FKS Siegen: 1).

Hinweis für Pressevertreter/innen: Zahlen für einzelne Städte oder Kreise liegen nicht vor.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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