Local News
Posted:
2025-09-29 12:02:42
Verkehrsunfall mit Personenschaden
Halberstadt - Am 28. September 2025 ereignete sich gegen 14:30 Uhr an der Kreuzung Quedlinburger Landstraße/Am Sülzegraben ein Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Fahrradfahrer.
Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand befuhr eine 59-jährige Frau mit einem Personenkraftwagen der Marke Hyundai die Kreuzung Quedlinburger Landstraße/Am Sülzegraben. Als sie nach rechts abbog, übersah sie einen 44-jährigen Fahrradfahrer, der die Straße überquerte. Es kam zum Zusammenstoß, in dessen Folge der Fahrradfahrer stürzte und sich leichte Verletzungen zuzog. Rettungskräfte brachten den Verletzten in ein nahegelgenes Klinikum. Der Gesamtschaden beläuft sich auf einen mittleren dreistelligen Betrag.
Einbruch in Imbiss
Halberstadt – Im Zeitraum von Samstag, den 27.09.2025, 23:00 Uhr, bis Sonntag, den 28.09.2025, 09:00 Uhr, kam es in einem Halberstädter Imbiss durch bislang unbekannte Täter zu einem besonders schweren Diebstahl.
Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand verschafften sich die Täter gewaltsam Zugang zu einem Imbiss in der Richard-Wagner Straße. Mithilfe von Werkzeugen machten sich die Unbekannten an zwei Spielautomaten in den Geschäftsräumen zu schaffen und entwendeten das darin befindliche Bargeld. An den Automaten entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 4.000€. Polizeibeamte sicherten Spuren und leiteten Ermittlungen wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall ein.
Sachdienliche Hinweise zur Tat und/oder tatverdächtigen Personen erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben
Verkehrsunfall mit Personenschaden
Ilsenburg - Am Sonntag, den 28. September 2025, ereignete sich gegen 17:04 Uhr ein Verkehrsunfall mit einem verletzten Kind in der Buchbergstraße in Ilsenburg.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr ein 35-jähriger Fahrer eines PKW der Marke Skoda die Buchbergstraße aus Richtung Stadtzentrum. Auf Höhe der Bergstraße parkte ein weiterer PKW im Kreuzungsbereich und beeinträchtigte dadurch die Sicht auf diesen. Beim Passieren des parkenden Fahrzeugs in den Kreuzungsbereich missachtete der Skoda-Fahrer die Vorfahrt eines von rechts kommenden 11-jährigen Kindes auf einem Mountainbike. Es kam zum Zusammenstoß, in dessen Folge das Kind stürzte und sich schwere Verletzungen zuzog. Der Fahrer des PKWs blieb unverletzt, das Kind wurde mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus verbracht.
An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden, die Höhe des Schadens am Skoda wird auf 4.000€ geschätzt. Gegen den Fahrzeugführer des falsch parkenden Fahrzeugs wurde eine Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet.
Verkehrsunfall unter Verdacht von Alkoholeinfluss
Quedlinburg – In den frühen Morgenstunden des 29. Septembers, ereignete sich ein Verkehrsunfall in der Rathenaustraße in Quedlinburg.
Nach aktuellem Ermittlungsstand befuhr ein 54-jähriger Fahrer eines PKW Ford gegen 02:20 Uhr die Rathenaustraße in Richtung Harzweg. Aus ungeklärten Gründen kam der Fahrzeugführer nach links von der Straße ab und kollidierte frontal mit einem parkenden PKW. Hierbei zog er sich leichte Verletzungen zu.
An dem Fahrzeug des Unfallverursachers entstand ein Schaden von ca. 5.000€. Die Höhe des Sachschadens an dem abgeparkten Fahrzeug wird auf 15.000€ geschätzt.
Nach dem Eintreffen der Polizei wurde beim Fahrer des Fords ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen vorläufigen Wert von 1,88 Promille. Die Beamten stellten den Führerschein des Fahrers sicher und ordneten eine Blutprobenentnahme an. Aufgrund der Verletzungen wurde der 54-Jährige für die weitere medizinische Behandlung mit dem Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht.
Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung infolge des Genusses alkoholischer Getränke gegen den Fahrzeugführer ein.
Hinweis der Polizei:
In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei an alle Verkehrsteilnehmer, verantwortungsbewusst zu handeln und sich niemals unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ans Steuer zu setzen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen erheblich, was, wie der vorliegende Fall zeigt, zu schwerwiegenden Folgen führen kann.
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