Posted: 2025-10-01 12:39:20
Bereits am 24.06.2025 und am 26.06.2025 ereignete sich in einer Drogeriefiliale am Hans-Eisler-Platz jeweils ein Diebstahl von Babynahrung. Der bislang unbekannte Täter entwendete an beiden Tagen Babynahrung aus dem Regal und verließ das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen, in unbekannte Richtung. Hierbei entstand ein Gesamtschaden im unteren dreistelligen Bereich. Das Polizeirevier Magdeburg nimmt unter dem Stichwort „Diebstahl von Babynahrung“ sachdienliche Hinweise zur Identität der abgebildeten Person unter 0391/546-3295 sowie per E-Revier Anzeige https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier entgegen. (fb)   „Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“  
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