Posted: 2025-10-06 01:29:00

Am Sonntagnachmittag stoppten Polizeibeamte eine 18-jährige Fahrerin auf einem E-Roller und kontrollierten diese. Dabei stellte sich heraus, dass sie mit einem bereits abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs war und somit kein Versicherungsschutz für den E-Roller bestand. Die Weiterfahrt wurde der Frau untersagt und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Versicherungspflicht eingeleitet.

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