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Posted:
2025-11-09 12:26:21
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6154479
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Dortmund, Recklinghausen, Essen (ots)
Am 07. November vollstreckten Beamte der Bundespolizei mehrere Haftbefehle. Bei einem serbischen Staatsbürger stellten die Einsatzkräfte gleich drei offene Haftbefehle fest.
Gegen 10:25 Uhr traf eine Streife im Dortmunder Hauptbahnhof einen 40-Jährigen an. Die Überprüfung seiner Personalien verlief zuerst negativ, jedoch war sich der deutsche Staatsbürger sicher, dass aufgrund eines Bußgeldbescheides ein Haftbefehl gegen ihn bestand. Zur Klärung des Sachverhalts führten die Einsatzkräfte den Mann zur Dienststelle. Eine Rücksprache mit der Polizei Dortmund brachte Klarheit. Es bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund über drei Tage Erzwingungshaft. Diese konnte durch eine Zahlung von 150,00 Euro abgewendet werden. Der Verurteilte gab an, die Strafe zahlen zu können, jedoch müsse er das Geld erst beim Arbeitsamt empfangen. Eine Streife begleitete den Mann zum Amt und übernahm das ausgehändigte Geld direkt. Nach dem Ausstellen einer Quittung setzte der Wohnungslose seinen Weg fort.
Nur wenige Minuten später, gegen 10:45 Uhr, stellte die Bundespolizei in Recklinghausen einen serbischen Staatsangehörigen fest. Bei der Überprüfung seiner Daten stellten die Beamten gleich drei Ausschreibungen zur Festnahme fest. Das Amtsgericht Arnsberg hatte wegen mehrerer Diebstahls- und Wohnungseinbruchshandlungen eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten erlassen, hiervon bestand noch eine Reststrafe von 90 Tagen. Das Amtsgericht Recklinghausen hatte eine Haftstrafe von neun Monaten wegen besonders schweren Diebstahls erlassen, hier war noch eine Reststrafe von 92 Tagen offen. Zuletzt war noch eine Reststrafe von ebenfalls 92 Tagen, die das Amtsgericht Gelsenkirchen aufgrund von Diebstahl erlassen hatte, offen. Die Polizisten nahmen den Verurteilten vor Ort fest und verbrachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
In den frühen Abendstunden gegen 17:30 Uhr treffen Essener Bundespolizisten einen 34-jährigen Georgier im Hauptbahnhof Essen an. Eine Abfrage seiner Daten zeigte einen Datenbestand. Aufgrund von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz hatte das Amtsgericht Frankfurt (Oder) einen Haftbefehl von 100 Tagessätzen zu je 15,00 Euro, ersatzweise 100 Tage Freiheitsstrafe, gegen den Wohnungslosen erlassen. Da der Verurteilte angab, die Strafe nicht zahlen zu können, nahmen ihn die Uniformierten vor Ort fest. Ein Fingerabdruckscan bestätigte die Identität zweifelsfrei, so dass die Beamten den Mann in eine Justizvollzugsanstalt verbrachten.
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