Posted: 2025-11-18 13:00:49
Berlin (ots) - Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Tierabwehrsprays, und Schlaggegenstände), die gegen Menschen eingesetzt werden können und geeignet sind, ...
  • 0 Comment(s)
Be the first person to like this.