Posted: 2025-12-11 08:41:47

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Kleve - Emmerich (ots)

Am Mittwochnachmittag, 10. Dezember 2025, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 32-jährigen Serben. Dieser reiste zuvor auf der Bundesautobahn 3 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Eine Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau per Haftbefehl gesucht wurde. Im Jahr 2021 hatte ihn das Amtsgericht Freiburg aufgrund von Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 35 Euro, ersatzweise 35 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Die Bundespolizei verhaftete den Gesuchten vor Ort und eröffnete ihm den Haftbefehl. Durch die Zahlung der geforderten Geldsumme von insgesamt 1225 Euro wendete der Verurteilte seine Freiheitsstrafe ab und konnte, nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, seine Reise fortsetzen.

Nur kurze Zeit später kontrollierte die Bundespolizei Fahrgäste eines, aus den Niederlanden kommenden, Reisebusses. Dabei überprüften die Beamten auch einen 37-jährigen Deutschen. Hierbei ergab die Abfrage der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen, dass auch dieser Reisende gesucht wurde. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den Mann einen Haftbefehl erlassen, nachdem ihn das Amtsgericht Neuss aufgrund von Betrug in sieben Fällen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro, ersatzweise 120 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt hatte. Die Bundespolizei eröffnete dem Gesuchten den Haftbefehl und verhaftete ihn. Auch dieser Verurteilte konnte durch die Zahlung der geforderten Geldsumme von insgesamt 5489,15 Euro inkl. Verfahrenskosten seine drohende Freiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Christian Goerke

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