Posted: 2025-12-19 05:20:03

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Köln (ots)

Am 16. November endete eine Kontrolle für einen 30-Jährigen in der Justizvollzugsanstalt. So hatte sich der Pole seine Nacht wohl nicht vorgestellt.

Gegen 01:20 Uhr unterzogen Beamte der Bundespolizei einen Mann einer Personalienfeststellung. Zunächst machte dieser mündliche Angaben zu seiner Identität. Eine Abfrage dieser Daten ergab, dass der 30-Jährige nicht unbekannt war: Die Staatsanwaltschaft Aachen ließ nach ihm suchen und hatte ihn zur Festnahme ausgeschrieben. Aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis war er zuvor zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.750 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen verurteilt worden. Zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung nahmen die Einsatzkräfte den Polizeibekannten mit auf die Dienststelle. Die Uniformierten eröffneten dem 30-Jährigen den Haftbefehl. Da er angab, die Geldstrafe nicht begleichen zu können, nahmen die Beamten den Wohnungslosen fest und führten ihn nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt in Köln zu.

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