Posted: 2025-12-29 11:37:26

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Kleve - Emmerich - Gronau - Epe (ots)

Am ersten Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember 2025, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 31-jährigen Niederländer auf der Bundesautobahn 3. Die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende von der Staatsanwaltschaft Hildesheim per Haftbefehl gesucht wird. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Elze aufgrund des besonders schweren Falls des Diebstahls zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro, ersatzweise 90 Tagen Freiheitdstrafe, verurteilt. Da der Verurteilte bereits einen Teil der Strafe entrichtet hatte, blieb noch eine Reststrafe von 500 Euro zu zahlen. Diese bezahlte der Mann, sodass er nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen durfte.

Am Samstagnachmittag, 27. Dezember 2025, kontrollierte die Bundespolizei Fahrgäste eines aus den Niederlanden kommenden Reisebusses auf der Bundesautobahn 3. Dabei überprüften die Beamten auch einen 38-jährigen Polen. Dabei stellten die Beamten fest, dass dieser durch die Staatsanwaltschaft Würzburg per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Würzburg hatte den Gesuchten aufgrund von Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 10 Euro, ersatzweise 25 Tagen Freiheitstrafe, verurteilt. Da der Verurteilte die Geldstrafe von insgesamt 327,50 Euro (einschließlich Verfahrenskosten) nicht zahlen konnte, verhaftete die Bundespolizei den Mann und brachte ihn nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Kleve.

Nur kurze Zeit später kontrollierte die Bundespolizei Fahrgäste der Regionalbahn 64 auf Höhe des Bahnhofs Gronau. Dabei stellten die Beamten auch einen 41-jährigen Ukrainer fest, der von der Staatsanwaltschaft Münster per Haftbefehl gesucht wurde. Der Gesuchte war zuvor vom Amtsgericht Warendorf zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 20 Euro, ersatzweise 10 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt worden. Der Verurteilte zahlte die Geldstrafe von insgesamt 286 Euro (einschließlich Verfahrenskosten) und wendete somit die ihm drohende Haftstrafe ab. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.

Am späten Sonntagabend, 28. Dezember 2025, kontrollierte die Bundespolizei einen 23-jährigen Deutschen auf der Bundesstraße 54. Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Osnabrück per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Osnabrück hatte den Gesuchten zu einer Geldstrafe von 1500 Euro, ersatzweise 25 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Da der Verurteilte die Strafe nicht zahlen konnte, verhaftete die Bundespolizei den Mann und brachte ihn in die Justizvollzugsanstalt Lingen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn

Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de

Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

  • 0 Comment(s)
Be the first person to like this.