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Posted:
2026-01-04 13:19:28
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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Gelsenkirchen (ots)
Am 2. Januar stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Gelsenkirchen mehrere Personen fest, die verbotene Gegenstände bei sich führten. Gegen 12:45 Uhr kontrollierten die Beamten zwei gemeinsam unterwegs gewesene Jugendliche. Ein 16-jähriger deutscher Staatsangehöriger führte einen Nothammer in seiner Tasche mit. Er gab an, diesen zur Selbstverteidigung bei sich zu tragen. Zudem führte ein 17-jähriger Syrer ein Einhandmesser im Hosenbund mit sich. Beide Personen wurden über den jeweiligen Tatvorwurf belehrt, machten jedoch keine weiteren Angaben. Der Nothammer und das Messer wurden beschlagnahmt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen leiteten die Einsatzkräfte ein Ermittlungsverfahren gegen die Jugendlichen aus Gladbach und Gelsenkirchen ein und entließen sie vor Ort. Gegen 15:20 Uhr desselben Tages stellten die Einsatzkräfte einen 34-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, der ebenfalls ein Einhandmesser im Hosenbund mitführte. Das Messer wurde beschlagnahmt. Der Mann äußerte sich nach erfolgter Belehrung nicht zum Tatvorwurf. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Gelsenkirchener vor Ort entlassen.
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