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Posted:
2026-01-05 08:07:50
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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Flughafen Köln/Bonn (ots)
Köln/Bonn, 2. Januar 2026
Ein Routineeinsatz der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn führte am Freitagabend zu einem polizeilichen Einschreiten der Bundespolizei. Bei der Kontrolle eines Passagiers im Terminal 1 wurde im Handgepäck ein Elektroimpulsgerät ohne vorgeschriebenes Prüfzeichen entdeckt.
Der 71-jährige bulgarische Staatsangehörige hatte sich gegen Abend an der Sicherheitskontrolle eingefunden, um seine Reise anzutreten. Im Rahmen der Durchleuchtung des Handgepäcks fiel den eingesetzten Luftsicherheitsassistenten ein Gegenstand auf. Dieser machte den Anschein einer handelsüblichen Taschenlampe, stellte sich aber bei näherer Überprüfung als ein verbotenes Elektroimpulsgerät heraus.
Zur weiteren Sachverhaltsklärung wurde eine Streife der Bundespolizei hinzugezogen. Der Mann wurde zur Dienststelle verbracht, wo ihm der entsprechende Strafvorwurf nach dem Waffengesetz mündlich sowie schriftlich eröffnet wurde. Das aufgefundene Gerät wurde sichergestellt, zudem fertigten die Beamten eine Strafanzeige.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Weiterreise gestattet. Er konnte seinen Flug nach Sofia wie geplant antreten.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, vor Antritt einer Flugreise das mitgeführte Hand- und Reisegepäck sorgfältig zu überprüfen. Gegenstände, die im Alltag unauffällig erscheinen oder im Ausland frei erhältlich sind, können in Deutschland unter das Waffenrecht fallen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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Mathias Kämpfer
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