Posted: 2026-01-08 11:37:31

Hauptzollamt Bielefeld

HZA-BI: Illegales Feuerwerk und Steuerhinterziehung/Bielefelder Zoll stoppt Kleintransporter auf A44

Bielefeld (ots)

Bei der Kontrolle eines in Rumänien zugelassenen Kleintransporters mit Anhänger auf dem Parkplatz Lohner Klei an der Autobahn 44 zwischen Soest und Erwitte haben Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Flughafen Paderborn/Lippstadt vom Hauptzollamt Bielefeld neben diversen unversteuerten Waren wie Elektronik- und Haushaltsgeräte, Kleidung, Lebensmittel, Schuhe, Werkzeuge, Möbel, Spielzeug und ein Gokart auch nicht einfuhrfähige E-Zigaretten sowie verbotene Feuerwerkskörper festgestellt. Die Waren sollten am Zoll vorbeigeschmuggelt werden.

In dem Kleintransporter waren zwei männliche Reisende, aus Großbritannien kommend, unterwegs, um die Gegenstände, die für verschiedene Privatpersonen in Rumänien bestimmt waren, zu befördern. Der 41-jährige Beifahrer, auf den das Fahrzeug zugelassen war, gab an, für den Transport verantwortlich zu sein. Bei der Durchsicht der Ladung stellte sich heraus, dass die Waren aus Großbritannien stammten. Erforderliche Unterlagen wie Lieferscheine, Transport- sowie Zolldokumente für die Einfuhr in die Europäische Union (EU) konnten nicht vorgelegt werden. In einem Paket wurden zudem nicht verkehrsfähige E-Zigaretten sowie auf der Ladefläche vier Kartons mit illegalen Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 fest- und sichergestellt.

Den Beschuldigten erwartet nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung sowie des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Nachdem die fälligen Einfuhrabgaben von rund 2.200 Euro beglichen sowie, auf richterliche Anordnung, eine Sicherheitsleistung von 2.500 Euro auf eine mögliche Geldstrafe hinterlegt und alle weiteren Formalitäten erledigt waren, konnten die beiden Reisenden ihre Fahrt fortsetzen.

Im Sachverhalt der illegalen Feuerwerkskörper führt jetzt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg die weiteren Ermittlungen.

Zusatzinformationen:

Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden: - bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro - bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro - bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.

Falls diese genannten Freimengen überschritten werden, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Die mitgeführten Waren sind dann bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Bielefeld, übermittelt durch news aktuell

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