Posted: 2026-01-14 07:30:08

Hauptzollamt Münster

HZA-MS: Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung sowie Hinweise auf Mindestlohnverstöße im Münsterland / Zoll prüft Umsetzung der seit Jahreswechsel geltenden neuen Regelungen

Münster (ots)

Klassische Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung sowie der Verdacht auf Lohnzahlungen unterhalb des Mindestlohns - der Zoll hat bei Prüfungen am vergangenen Freitag einige Missstände bei Unternehmen im Münsterland aufgedeckt.

Mit insgesamt 34 Kräften hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster am vergangenen Freitag (9. Januar) nachmittags bis in die Nacht hinein verschiedene Betriebe im Münsterland kontrolliert. Örtliche Schwerpunkte waren die Stadt Münster, der südliche Kreis Coesfeld sowie der gesamte Kreis Steinfurt.

"Friseure, Kosmetiksalons und Barbershops müssen aufgrund einer Gesetzesänderung seit Jahresbeginn ihre Beschäftigten schon vor der ersten Arbeitstätigkeit zur Sozialversicherung anmelden", erklärt Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. "Deshalb haben wir diese Unternehmen neben Gastronomiebetrieben, in denen das bereits länger gilt, schwerpunktmäßig geprüft."

Tatsächlich waren vier der insgesamt 90 an diesem Tag befragten Personen nicht durch die Betriebe zur Sozialversicherung angemeldet, arbeiteten also schwarz. Drei weitere Beschäftigte hatten z. B. aufgrund eines laufenden Asylverfahrens keine Arbeitserlaubnis.

In einem Restaurant stießen die Zöllnerinnen und Zöllner auf einen chinesischen Koch, der dort seit fünf Jahren arbeitete. Allerdings durfte er sich gar nicht legal in Deutschland aufhalten. Der Fall wurde nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung des Mannes an das zuständige Ausländeramt abgegeben.

Der Zoll leitete in allen Fällen Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betriebe und im Falle der unerlaubten oder illegalen Beschäftigung auch gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein.

Darüber hinaus fanden die Zollbeamtinnen und -beamten zahlreiche Hinweise auf Lohnzahlungen unterhalb des Mindestlohns. Dieser ist zum Jahreswechsel angestiegen und beträgt jetzt 13,90 Euro brutto pro Stunde. In wie vielen Fällen es tatsächlich zu Verstößen gekommen ist, wird sich in den folgenden Wochen bei der Auswertung aller Unterlagen herausstellen.

Auffällig war zudem, dass an diesem Tag vermehrt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kreis Steinfurt die Befragung verweigerten. Dies traf auch auf Beschäftigte zu, bei denen es eigentlich keine Beanstandungen gab. Nach einer ausführlichen Belehrung machten aber alle am Ende die nötigen Angaben.

"Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, an Prüfungen des Zolls mitzuwirken und wahrheitsgemäße Angaben zu machen", weist John auf die Rechtslage hin. "Ausnahme hiervon ist, wenn Beschäftigte selbst oder ihre Angehörigen aufgrund dieser Angaben ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu erwarten haben."

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Münster
Verena John
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: presse.hza-muenster@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Münster, übermittelt durch news aktuell

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