Posted: 2026-01-16 00:38:00

Am Freitagmorgen stoppten Polizeibeamte den 46-jährige Fahrer eines E-Rollers für eine Verkehrskontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass dieser mit einem bereits abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs war und somit kein Versicherungsschutz für den E-Roller bestand. Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Versicherungspflicht wurde eingeleitet.

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