Posted: 2026-02-02 11:19:06

Polizei Wuppertal

Wuppertal (ots)

Am 31.01.2026, gegen 13:10 Uhr kam es auf dem Kirchplatz in Elberfeld
zu einem Alleinunfall einer E-Scooter-Fahrerin (41).

Die 41-Jährige war in Begleitung ihres Sohnes (13) auf dem Kirchplatz
unterwegs. Als sie mit einem Leih-E-Scooter losfahren wollte, stürzte
sie auf dem nassen Kopfsteinpflaster und verletzte sich schwer. Sie 
musste durch Rettungskräfte zur stationären Behandlung in ein 
Krankenhaus gebracht werden.

Im Rahmen der Berichterstattung zu E-Scootern, sensibilisiert die 
Polizei regelmäßig mit Hinweisen zu diesem Thema:

- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.

- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance 
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.

- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so 
Ihr Leben retten.

- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als 
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14 Jahre 
alt sein.

- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.

- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird. 
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.

- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.

- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom 
Handy oder Smartphone.

Rückfragen bitte an:

Polizei Wuppertal
Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0202/284-2020
E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de

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