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Posted:
2026-02-23 14:25:53
Original link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14626/6222296
Kiel (ots)
Am Samstagnachmittag kam es im Nachgang von Versammlungsgeschehen zu Straftaten gegen Personen, die zuvor Teilnehmende von angezeigten Versammlungen waren. Das Kommissariat 5 der Bezirkskriminalinspektion Kiel hat die Ermittlungen aufgenommen.
Versammlungsgeschehen " Solidarität mit Israel" Am Samstag, den 21.Februar, fand ab 14:30 eine angezeigte stationäre Versammlung mit dem Thema "Solidarität mit Israel und der iranischen Freiheitsbewegung - Gegen Antisemitismus und Terrorverherrlichung" am Dreiecksplatz / Brunswiker Straße mit 20 Teilnehmenden statt. Um 15:05 Uhr erklärte der Verantwortliche die Versammlung für beendet.
Versammlungsgeschehen "Freiheit für Palästina" Ebenfalls angezeigt war eine Versammlung mit dem Thema "Freiheit für Palästina", die um 15:00 Uhr auf dem Dreiecksplatz begann. Um 15:05 Uhr setzte sich der Aufzug mit rund 120 Teilnehmern in Bewegung. Der Aufzug verlief auf der durch die Landeshauptstadt Kiel bestätigten Strecke ohne Vorkommnisse. Nach einer Abschlusskundgebung auf dem Platz der Matrosen erklärte die Verantwortliche die Versammlung um 16:10 Uhr ebenfalls für beendet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verließen daraufhin den Platz.
In der Nachphase der Versammlungen trafen einige der vorherigen Kundgebungsteilnehmenden in der Raiffeisenstraße auf zwei Personen, die pro-israelische Fahnen mit sich führten. Zwischen diesen Personen ergab sich eine verbale Auseinandersetzung. Einsatzkräfte, die im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen eingesetzt waren, trennten die Personen. Es kam zu keinen strafbaren Handlungen.
Ebenfalls in der Nachphase identifizierten Einsatzkräfte unter den Teilnehmenden der bereits beendeten Versammlung pro Palästina eine Person, die im Verdacht steht, im Rahmen einer zurückliegenden Versammlung im Jahr 2025 eine Körperverletzung begangen zu haben. Als die Einsatzkräfte zur Feststellung der Personalien an die Person herantraten, ergaben sich Solidiarisierungseffekte. Mehrere Personen stellten sich den Beamtinnen und Beamten in den Weg und verzögerten kurzfristig den unmittelbaren Zugriff auf die Person. Im Nachgang stellten Polizeikräfte die Identität des tatverdächtigen Mannes fest.
Gegen 16:20 Uhr kam es im Bereich Sophienblatt zu einer gefährlichen Körperverletzung. Nach bisherigen Erkenntnissen hielt sich der Geschädigte, der zuvor Teilnehmer der pro-israelischen Versammlung war, in der Andreas-Gayk-Straße auf. Nach Angaben des Geschädigten habe er zu diesem Zeitpunkt zwei pro-israelische Fahnen mit sich geführt und sei durch drei bis vier schwarz gekleideten Personen bis in die Straße Sophienblatt verfolgt worden. Dort sei er von den Personen gemeinschaftlich mehrfach geschlagen und leicht verletzt worden. Nach der Tat seien die Personen zu Fuß geflüchtet.
Gegen 16:50 Uhr kam es im Knooper Weg zu einem weiteren Vorfall. Nach bisherigen Erkenntnissen hielten sich dort zwei Personen, die zuvor Teilnehmer der pro-israelischen Versammlung waren, in einem Fahrzeug auf, als unvermittelt drei vermummte und dunkel gekleidete Personen auf das Fahrzeug zugestürmt seien. Der Zeuge habe daraufhin das Fahrzeug von innen verriegelt, woraufhin die Tatverdächtigen mit Schlägen und Tritten auf den Pkw eingewirkt hätten und sich so, trotz eigentlicher Verriegelung, Zugang zum Kofferraum verschaffen konnten. Die Täter hätten eine Tasche mit Materialien, die im Kontext des vorherigen Versammlungsgeschehens standen, entwendet. Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen stellten Einsatzkräfte einen Tatverdächtigen fest und verbrachten ihn auf eine Dienststelle. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen kam der Mann auf freien Fuß. Das im Nahbereich aufgefundene Stehlgut händigten die Beamten an den Geschädigten aus.
Im Zusammenhang mit den geschilderten Sachverhalten leiteten Polizeikräfte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und des Diebstahls ein. In beiden Fällen liegen Hinweise vor, dass die Tatverdächtigen dem linken Spektrum zuzuordnen sein dürften. Das zuständige Kommissariat 5 der Bezirkskriminalinspektion Kiel, welches für Staatsschutzdelikte zuständig ist, hat die Ermittlungen übernommen.
Grundsätzliches zu Versammlungen:
Versammlungen sind durch das Grundgesetz geschützt.
Die Polizeidirektion Kiel gewährleistet den friedlichen Verlauf und den Schutz von Versammlungen, insbesondere durch eine im Vorwege durchgeführte Lagebewertung und ein ausreichendes Kräfteverhältnis.
Um dem Kern der Teilnahme an Versammlungen, nämlich der Kundgabe von Meinungen und Standpunkten gerecht zu werden, kann es, sofern die vorherige Lagebeurteilung es erlaubt, zu einer örtlichen Nähe bei der Durchführung einer thematisch progerichteten Versammlung und einer thematisch contragerichteten Versammlung kommen. Störungen werden hierbei nach Möglichkeit unmittelbar unterbunden. Bei den in Rede stehenden Versammlungen wurde nach diesem Ansatz verfahren. Beide Versammlungen wurden für geraume Zeit in unmittelbarer Nähe zueinander durchgeführt. Auf Grund des hochemotionalen Themas beider Versammlungen hat die Polizeidirektion Kiel diesen Einsatz mit einem hohen Kräfteansatz durchgeführt.
Zu Störungen während beider laufenden Versammlungen kam es nicht. Die Vorfälle ereigneten sich örtlich abgesetzt und nachdem die Versammlungen bereits beendet waren. Die Kräfte führten eine Nachaufsicht im Stadtgebiet durch. Hierbei stellten sie keine Auffälligkeiten fest, weshalb die Kräfte sukzessive aus dem Einlass entlassen wurden. Versammlungen dieser Art mit gleichzeitig stattfindenden Gegenversammlungen ohne Auseinandersetzungen, die über das Verbale hinausgingen, fanden in der Vergangenheit regelmäßig mehrmals monatlich ohne nennenswerte Vorkommnisse statt.
In Zukunft wird die Polizeidirektion Kiel im Kontext dieser Themen auf die Nachphase ein besonderes Augenmerk legen.
Mathias Stöwer, Polizeidirektion Kiel
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
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Tel. +49 (0) 431 160 2010
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