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Posted:
2026-02-25 08:52:37
Original link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14626/6223489
Kiel (ots)
Am gestrigen Tag kontrollierten Einsatzkräfte von Landes- und Bundespolizei am Kieler Hauptbahnhof rund 130 Personen und stellten Messer sicher. Hintergrund war ein gemeinsamer Schwerpunkteinsatz zur Reduzierung der Gewaltdelikte mit Zielrichtung der Überprüfung des Mitführverbots von Waffen und Messern im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr.
Im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr hielten die Beamtinnen und Beamten im und vor dem Kieler Hauptbahnhof insgesamt 132 Personen kurzfristig an und stellten deren Identität fest. Die Einsatzkräfte durchsuchten Personen und nahmen mitgeführtes Gepäck in Augenschein. Dabei stellten sie fünf Messer, darunter drei verbotene Einhandmesser, ein Taschenmesser und ein Filetiermesser, sicher und fanden E-Zigaretten ohne Steuerbanderole. Die Polizistinnen und Polizisten leiteten entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Die Kontrollen und die damit einhergehende Polizeipräsenz wurden sowohl durch die betroffenen Personen als auch durch unbeteiligte Reisende durchweg positiv aufgenommen.
Die gemeinsamen Kontrollen bündeln die Kompetenzen von Landes- und Bundespolizei und bieten einen erweiterten Handlungsrahmen in Bezug auf die jeweiligen sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten. Die Bundespolizei hat den Kieler Hauptbahnhof als gefährdetes Objekt mit entsprechenden Kontrollbefugnissen eingestuft. Für die Landespolizei Schleswig-Holstein bestehen rund um den Kieler Hauptbahnhof ebenfalls erweiterte Kontrollbefugnisse. Personen, die sich an diesem Ort aufhalten, dürfen angehalten und deren mitgeführte Sachen in Augenschein genommen werden.
Das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Personennahverkehr ist am 23.12.2024 per Landesverordnung für Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Analog wurde ein solches Mitführverbot im Personenfernverkehr am 31.10.2024 in das Waffengesetz aufgenommen. Bei Verstößen gegen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten.
Es gibt unter engen Voraussetzungen Ausnahmen vom Mitführverbot. Zulässig ist das Mitführen erlaubnisfreier Messer, wenn sie mit mehr als drei Handgriffen zugriffsbereit sind. Wer zum Beispiel aus beruflichen Gründen in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Messer mitführen muss, der sollte für den Transport ein verschlossenes Behältnis nutzen. Dieses Behältnis sollte wiederum in einer Tasche oder einem Rucksack verstaut sein.
Die Dienststellen der Polizeidirektion Kiel werden auch in Zukunft gleichartige Kontrollen durchführen.
Eva Rechtien, Polizeidirektion Kiel
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel
Tel. +49 (0) 431 160 2010
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