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Posted:
2026-03-10 07:41:20
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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Dortmund (ots)
Am 9. März wurde ein albanischer Staatsangehöriger bei der Grenzkontrolle am Flughafen Dortmund vorstellig. Bei der Überprüfung des vorgelegten Rückflugtickets entstanden jedoch Zweifel an der Echtheit.
Gegen 8:30 Uhr reiste der 24-Jährige mit dem Flug aus Tirana (Albanien) an. Bei der Einreisebefragung gab er gegenüber den Beamten an, dass er lediglich eine Woche in Deutschland bleiben wolle. Die Uniformierten fragten ihn daraufhin nach einem Rückflugticket. Dies legte der Albaner vor. Die Bundespolizisten begutachteten das Ticket und überprüften es beim entsprechenden Luftfahrtunternehmen. Die Überprüfung ergab, dass das vorliegende Ticket dort nicht existiert. Es bestand der Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handelt. Die Beamten belehrten den Mann, der lediglich angab, dass er das Ticket in einem Reisebüro in Albanien gekauft habe. Nach Abschluss aller polizeilicher Maßnahmen erfolgte die Entscheidung auf Zurückweisung mit dem nächstmöglichen Flug nach Albanien.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung gegen den 24-Jährigen ein.
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