Posted: 2026-03-10 05:59:00
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe gibt den Nutzungsberechtigten aller Grabstätten bekannt, dass die Wintereindeckung und der Grabschmuck, der zum Totensonntag abgelegt wurde, durch die Nutzungsberechtigten bis zum 15.04.2026 zu entfernen ist.
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