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Posted:
2026-04-22 05:12:28
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6260084
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Kleve - Kempen - Nettetal (ots)
Am Dienstagmorgen kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn 57 an der Anschlussstelle Kleve eine 24-jährige Polin. Die Frau reiste als Mitfahrerin in einem in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagen in das Bundesgebiet ein. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass die Reisende durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal mit einem Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wird. Hiernach musste sie noch eine Geldstrafe in Höhe von 280 Euro bezahlen oder eine siebentägige Haftstrafe verbüßen. Die Verurteilte zahlte den geforderten Geldbetrag bei der Bundespolizei ein und durfte dann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterreisen.
Ein 45-jähriger Deutscher reiste am späten Abend mit dem Schienenersatzverkehr des Regionalexpress 13 über den Grenzübergang Schwanenhaus in das Bundesgebiet ein. In diesem Fall ergab die Überprüfung der Personalien, dass der Reisende mit einem Haftbefehl zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Krefeld wegen illegaler Einfuhr von Betäubungsmitteln gesucht wird. Der Verurteilte wurde daraufhin vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen im Bundespolizeirevier Kempen zur Verbüßung der sechsmonatigen Haftstrafe in das Gefängnis in Moers-Kapellen gebracht.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
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47533 Kleve
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