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Posted:
2026-04-23 10:16:03
Original link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14626/6261273
Kreis Plön (ots)
Gestern kontrollierten Einsatzkräfte von Landes- und Bundespolizei an zwei Bahnhöfen im Kreis Plön rund 130 Bus- und Bahnreisende nach Waffen und Messern. Dabei stellten die Beamten vier Messer und eine geringe Menge Betäubungsmittel sicher.
Am Mittwoch, gegen 16:00 Uhr, begannen die gemeinsamen Kontrollen an den Bahnhöfen Preetz und Raisdorf. Zielrichtung war die Überprüfung des bestehenden Mitführverbots von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (ÖPNV). Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten kontrollierten rund 130 Personen und hielten sie zu diesem Zwecke kurzfristig an.
Bei der Überprüfung fanden sie insgesamt vier Messer, die zugriffsbereit von Reisenden mitgeführt wurden. Die Einsatzkräfte der Polizeistation Schwentinental leiteten entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und stellten die Messer sicher. Ein weiterer Fahrgast führte zwei kleine Drogentütchen mit berauschenden Pilzen bei sich. In diesem Fall stellten die Einsatzkräfte die Betäubungsmittel sicher und fertigten eine Strafanzeige.
Die Kontrollen und die damit einhergehende Polizeipräsenz stießen auf viel Zuspruch bei den Reisenden. Gegen 20:00 Uhr waren die Maßnahmen beendet. An dem Einsatz beteiligten sich Beamte der Polizeistation Schwentinental, des 2. Polizeireviers Kiel sowie Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Kiel.
Die gemeinsamen Kontrollen bündeln die Kompetenzen von Landes- und Bundespolizei und bieten einen erweiterten Handlungsrahmen in Bezug auf die jeweiligen sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten. Die Kontrollmaßnahmen dienen der Reduzierung der Gewaltkriminalität sowohl in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs sowie im Bereich der Bahnhöfe und Haltestellen.
Das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Personennahverkehr ist am 23.12.2024 per Landesverordnung für Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Analog wurde ein solches Mitführverbot im Personenfernverkehr am 31.10.2024 in das Waffengesetz aufgenommen. Bei Verstößen gegen das Mitführverbot handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten.
Es gibt unter engen Voraussetzungen Ausnahmen vom Mitführverbot. Zulässig ist das nicht zugriffsbereite Mitführen erlaubnisfreier Messer. Nicht zugriffsbereit bedeutet, dass mehr als drei Handgriffe vonnöten sind, um auf das Messer zugreifen zu können. Wer zum Beispiel aus beruflichen Gründen in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Messer mitführen muss, der sollte für den Transport ein verschlossenes Behältnis nutzen. Dieses Behältnis sollte wiederum in einer Tasche oder einem Rucksack verstaut sein.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sind auf der Internetseite der Landesregierung Schleswig-Holstein zu finden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/innere-sicherheit/_functions/FAQ_Messerverbote
Mathias Stöwer - Polizeidirektion Kiel
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
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