Posted: 2026-06-01 10:39:49

Hauptzollamt Dortmund

HZA-DO: Gemeinsame Kontrolle eines Massagesalons / Illegale Beschäftigung in fünf Fällen festgestellt

Dortmund (ots)

Am 28. Mai 2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises einen Massagesalon in Dortmund. Unterstützt wurden sie dabei von Mitarbeitern des zuständigen Gewerbeamts sowie der Ausländerbehörde.

"Für fünf chinesische Frauen im Alter zwischen 29 und 50 Jahren endete der Arbeitstag mit ihrer vorläufigen Festnahme und einem Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Arbeitens ohne Arbeitsgenehmigung", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.

Für den Aufenthalt in Verbindung mit der Beschäftigungsaufnahme im Bundesgebiet benötigen chinesische Staatsbürger einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Gegen 11:00 Uhr begab sich zunächst ein "Lockvogel" der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den Salon. Dort wurden ihm von einer der angetroffenen Frauen Massagedienstleistungen in einem Zimmer angeboten, das nicht als offizielle Betriebsstätte gemeldet war. Der gesamte Betrieb wurde daraufhin überprüft. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte versuchte sich eine 48-jährige Frau durch Flucht im Treppenhaus der Kontrolle zu entziehen. Die Beamten stellten sie jedoch, bevor sie sich in einem Zimmer einschließen konnte. Sie widersetzte sich der Festnahme, sodass sie zu Boden gebracht und ihr Handfesseln angelegt werden mussten.

Bei der anschließenden Prüfung der insgesamt sieben Arbeitnehmerinnen stellte sich heraus, dass fünf Frauen keinen für Deutschland gültigen Aufenthaltstitel besaßen. Nach ihrer vorläufigen Festnahme wurden sie vernommen, erkennungsdienstlich behandelt und im Anschluss den zuständigen Ausländerbehörden übergeben, die nun über ihren weiteren Verbleib in Deutschland entscheiden.

Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der illegalen Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Aufgrund der getroffenen Feststellungen besteht zudem der Verdacht, dass in dem Betrieb auch illegal sexuelle Dienstleistungen angeboten wurden.

Durch das Gewerbeamt wird ein Gewerbeuntersagungsverfahren geprüft.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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