Posted: 2026-06-22 05:41:44

Polizeipräsidium Oberhausen

Oberhausen (ots)

Am 10.06.2026 wurde ein 35-jähriger Oberhausener vor dem Amtsgericht Oberhausen zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Ermittlungskommission Kompass des PP Oberhausen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Duisburg hat somit einen erfolgreichen Abschluss gefunden.

Doch was steckt dahinter?

Im November 2025 stellte die Oberhausener Kriminalpolizei eine Häufung von Straftaten zum Nachteil von älteren Menschen fest, die allesamt Ähnliches berichteten. Die Seniorinnen und Senioren gaben der Polizei gegenüber an, dass sie auf ihren Konten Abbuchungen festgestellt hatten, die sie sich nicht erklären konnten. So häuften sich über vier Monate eine Vielzahl von Straftaten an, denen insgesamt 15 Menschen zum Opfer fielen. Daher wurde beim PP Oberhausen die "Ermittlungskommission Kompass" unter der Leitung von Kriminalhauptkommissarin Kristina Spitz und der Staatsanwaltschaft Duisburg ins Leben gerufen, die sich der Straftaten-Serie annahm. Nach intensiver gemeinsamer Ermittlungsarbeit über mehrere Monate kristallisierte sich der gemeinsame Nenner heraus: Alle Opfer wurden zeitweise von ein und demselben Pfleger gepflegt, sodass sich die Ermittlungen nun gegen den Mann richteten.

Es stellte sich heraus, dass der 35-Jährige mehrere Schein-Konten eingerichtet hatte, die bei den Opfern den Eindruck erwecken sollten, es handle sich um Pflegedienste, Apotheken oder ähnliche Einrichtungen. Mit diesen Konten tätigte der Täter eine Vielzahl von Abbuchungen von den Konten der Opfer. Um in mehreren Fällen an die EC-Karte der Menschen zu gelangen, entwendete er ihre Wohnungsschlüssel und drang in deren Abwesenheit in die jeweilige Wohnung ein, um mit den EC-Karten Überweisungen durchzuführen. Insgesamt brachte er seine Opfer somit um 2.000 Euro.

Die schlussendliche Identifizierung sowie die Festnahme des 35-Jährigen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Duisburg gelang dann im Februar 2026. Die Staatsanwaltschaft Duisburg erhob daraufhin Anklage beim Amtsgericht Oberhausen, wo der Oberhausener am 10.06.2026 antragsgemäß zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kriminalhauptkommissarin Spitz zeigt sich mit dem Urteil sehr zufrieden: "Der Schaden war verhältnismäßig nicht hoch. Daher freue ich mich, dass die Verwerflichkeit, sich an den anvertrauten älteren Menschen zu vergehen, berücksichtigt wurde."

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

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