Posted: 2026-09-24 12:25:32

Polizeidirektion Kiel

Kiel / Kreis Plön (ots)

In dieser Woche führten Einsatzkräfte der Polizeidirektion Kiel verstärkt Verkehrskontrollen in Kiel und im Landkreis Plön mit dem Ziel der Steigerung der Verkehrssicherheit und der Überwachung verkehrsrechtlicher Vorschriften durch. Dabei stellten sie diverse Verstöße fest.

Am Montag, zwischen 13 Uhr und 19 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte des 2. Polizeireviers den Fahrzeugverkehr am Kieler Rathausplatz. Die Beamtinnen und Beamten richteten ihren Fokus auf die Einhaltung der Gurtpflicht und der Nutzung von Mobiltelefonen. Dabei stellten sie fest, dass neun Fahrzeugführer ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt in ihren Pkw unterwegs waren.

Ein weiterer Pkw-Fahrer beförderte ein dreijähriges Kind ohne jede Sicherung. Das Kleinkind saß weder auf einem vorgeschriebenen Kindersitz noch war es angeschnallt. In diesem Fall erwarten den Fahrzeugführer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt. Neun weitere Fahrerinnen und Fahrer nutzten Mobiltelefone und müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt rechnen. Die Einsatzkräfte fertigten entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen. An drei Fahrzeugen stellten die Einsatzkräfte technische Mängel fest und fertigten Kontrollberichte.

Zwei weitere stationäre Verkehrskontrollen fanden am Montag in Ascheberg im Kreis Plön statt. Vormittags kontrollierten Einsatzkräfte des Polizeireviers Plön in Ascheberg. Der Kontrollort lag an der Bundesstraße 430 im Bereich der Straße Vogelsang. Zwischen 12 Uhr und 15 Uhr verlagerten sich die Kontrollen an die Bundesstraße 76 in den Bereich des Parkplatzes Fegetasche.

Insgesamt überprüften die Beamtinnen und Beamten rund 120 Fahrzeuge. Fünf Fahrzeugnutzer nutzten während der Fahrt ihre Mobiltelefone, vier weitere waren nicht angeschnallt. Achtzehn Fahrzeugführer erhielten einen Kontrollbericht, da sie Verbandskästen nicht mitführten oder das Erste-Hilfe-Material abgelaufen war. Die Betroffenen sind nun aufgefordert, ihre Fahrzeuge mit entsprechenden Verbandskästen auszustatten und dieses innerhalb weniger Tage bei einer beliebigen Polizeidienststelle nachzuweisen. Ansonsten droht ihnen ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro.

In zwei Fällen waren Pkw-Nutzer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis mit ihren Fahrzeugen unterwegs. Darüber hinaus stoppten die Beamten einen E-Scooter, der ohne die erforderliche Versicherung gelenkt wurde. Die Beamten fertigten entsprechende Strafanzeigen und untersagten die Weiterfahrten.

Am Dienstag, den 22. September 2026, kontrollierten Einsatzkräfte der Polizeistation Wankendorf zwischen 12 Uhr und 18 Uhr in den Ortschaften Ruhwinkel und Stolpe rund 50 Fahrzeuge. 15 Fahrzeugnutzer erhielten Kontrollberichte wegen technischer Mängel. Lediglich ein Fahrer war nicht angeschnallt. Ihn erwartet ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro.

Darüber hinaus stoppten die Polizeikräfte gegen 13:45 Uhr einen Fahrzeugführer, der bei der Kontrolle keinen Führerschein vorlegen konnte. Vor Ort ergab sich gegen einen 23-Jährigen der Verdacht, dass er den Pkw unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt haben könnte. Ein Arzt entnahm dem Mann eine Blutprobe. Die Beamten fertigten gegen den Fahrzeugführer entsprechende Anzeigen. Es stellte sich schnell heraus, warum der Mann keinen Führerschein vorlegen konnte. Erste Ermittlungen ergaben, dass dem 23-Jährigen die Fahrerlaubnis bereits wegen einer ähnlichen Tat, dem Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, entzogen worden war.

Mathias Stöwer, Polizeidirektion Kiel

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