Posted: 2026-10-01 11:10:21

Polizei Hamburg

Hamburg (ots)

Zeit: 30.09.2026, 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Ort: Hamburger Stadtgebiet

Unter der Leitung der Wasserschutzpolizei Hamburg (WSP 63) führten Einsatzkräfte gestern erneut umfangreiche Kontrollen mit den Schwerpunkten "Gefahrgut-, Abfall-, Schwerlast- und Containerverkehr" durch. Bei mobilen und stationären Kontrollen überprüften sie insgesamt 77 Fahrzeuge und 98 Personen.

Im Mittelpunkt der Kontrollen stand die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere beim Transport gefährlicher Güter und von Abfällen. Ziel der Maßnahmen ist es, Verstöße frühzeitig festzustellen, Gefahren für andere Verkehrsteilnehmende zu reduzieren und die Sicherheit im gewerblichen Güterverkehr weiter zu erhöhen. Neben der Überprüfung von Fahrzeugen und Personen bot der Kontrolltag zugleich die Gelegenheit zum fachlichen Austausch zwischen mehreren beteiligten Behörden.

Unterstützt wurden die Hamburger Polizeikräfte dabei von Gefahrgutspezialistinnen und Gefahrgutspezialisten der Polizeien aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und den Niederlanden. Darüber hinaus waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterer Behörden beteiligt, darunter der Zoll, das Bundesamt für Logistik und Mobilität, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg sowie die Hafenbehörde Bremen.

Die Einsatzkräfte richteten stationäre Kontrollstellen auf der Raststätte Stillhorn Ost im Bereich der BAB 1 sowie am Parkplatz im Altenwerder Hauptdeich ein. Ergänzend erfolgten mobile Kontrollen sowie Überprüfungen auf Hafenumschlagsanlagen und an Bord von See- und Binnenschiffen.

Von den überprüften 77 Fahrzeugen waren 34 mit Gefahrgütern und elf mit Abfällen beladen. In zehn Fällen untersagten die Polizistinnen und Polizisten die vorläufige Weiterfahrt, unter anderem wegen mangelnder Ladungssicherung und fehlenden gefahrgutrechtlichen Kennzeichnungen.

Im Ergebnis leiteten die Einsatzkräfte ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Zudem wurden Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von über 600 Euro erhoben.

Darüber hinaus leiteten die Polizeikräfte 28 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Diese betrafen unter anderem Mängel bei der Ladungssicherung, Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften, abfallrechtliche Verstöße, Verstöße gegen Sozialvorschriften sowie fehlerhafte Dokumente.

Im Bereich der Hafenanlagen kontrollierten die Beamtinnen und Beamten zudem 34 Container hinsichtlich der Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften. Darunter stellten sie drei identische Container fest, die zu einer Serie von insgesamt 80 in gleicher Weise unzureichend gesicherten Containern gehörten. Somit wurden insgesamt 91 Container für die weitere Beförderung gesperrt.

Weiterhin wurden sieben Seeschiff- und drei Binnenschiffkontrollen hinsichtlich der Einhaltung geltender Gefahrgutvorschriften durchgeführt. Bei drei Kontrollen wurden erhebliche Mängel festgestellt.

Insgesamt stellten die Einsatzkräfte im Kontrollzeitraum vier Mängelmeldungen aus, unter anderem wegen technischer Mängel oder nicht mitgeführter Dokumente.

Darüber hinaus kam es zu folgenden Besonderheiten:

Bei der Kontrolle eines unter singapurischer Flagge fahrenden Containerschiffes stellten die Einsatzkräfte einen Fehlstau, also die fehlerhafte Containerpositionierung an Bord des Schiffes, fest. In Hamburg sollte der mit einer giftigen und ätzenden Flüssigkeit beladene Container in einen Laderaum geladen werden, der gemäß Schiffzulassung nicht für dieses Gefahrgut geeignet war. Der Container wurde daraufhin auf eine Position an Deck umgeplant. Die Polizistinnen und Polizisten leiteten ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den noch nicht namentlich bekannten Schiffsplaner ein.

Ein 49-jähriger turkmenischer Fahrzeugführer eines mit unterschiedlichen brennbaren Flüssigkeiten beladenen Sattelzuges missachtete die Beförderungsbeschränkung des Elbtunnels. Der Sattelzug war unzulässig mit mehr als zwölf Tonnen Gefahrgut in kleinen Versandstücken beladen. Die Polizeibeamtinnen und -beamten leiteten für die verbotswidrige Nutzung des Elbtunnels ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und zogen eine Sicherheitsleistung von 420 Euro ein.

Wen. / Pap.

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