Posted: 2024-01-08 02:58:00

Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit kontrollierten Beamte einen Mazda-Fahrer. Die Beamten nahmen Alkoholgeruch bei der Überprüfung des 55-jährigen Fahrers wahr. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,87 Promille. Bevor der Mann aus der Maßnahme entlassen wurde, untersagtem ihm die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ein.

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