Posted: 2024-05-24 17:30:00

Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek muss trotz ungeklärter Vorwürfe im Kommunalwahlkampf durch seine Partei weiter unterstützt werden, so ein Schiedsgericht. Nach dem Brand im Zentrum-Südost von gestern herrscht Klarheit über die Identität des Todesopfers. Und: Der Internationale Gerichtshof hat Israel aufgefordert, seine Militäroffensive im Rafah einzustellen. Die LZ fasst zusammen, was am Freitag, dem 24. Mai 2024, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Entzogenes Vertrauen: Schiedsgericht spricht Jürgen Kasek Unterstützung im Wahlkampf zu

Der Grünen-Politiker und Leipziger Stadtrat Jürgen Kasek hat weiterhin Anspruch darauf, im Kommunalwahlkampf von seiner Partei unterstützt zu werden: Dies hat ein Schiedsgericht der Grünen entschieden. Zunächst hatte heute die LVZ darüber geschrieben.

Demnach habe der Kreisvorstand der Grünen Kasek das Vertrauen nicht entziehen dürfen, so das Schiedsgericht. Dies hatte der Vorstand, wie vor knapp drei Wochen zuerst durch uns berichtet, gleichwohl getan und dem 43-jährigen Kasek auch die Hilfe im Wahlkampf versagt – wenige Wochen, bevor die Leipzigerinnen und Leipziger am 9. Juni einen neuen Stadtrat bestimmen. Kasek, seit fünf Jahren Stadtratsmitglied und umweltpolitischer Sprecher, bewirbt sich dieses Jahr erneut um ein Mandat.

Hintergrund waren nicht näher spezifizierte Vorwürfe grenzüberschreitenden Verhaltens von Kasek, die ausschließlich sein Privatleben betreffen sollen. Um strafrechtlich relevante Vorfälle, worunter körperliche und sexuelle Übergriffigkeit fallen würden, ging es aber offenbar nicht. Ob und inwieweit der Verdacht plausibel ist, ist durch das Urteil des parteieigenen Schiedsgerichts nicht bestimmt: Vielmehr wurde festgelegt, dass Kasek mit Ressourcen und Wahlplakaten unterstützt werden muss. Auch taucht sein zwischendurch entfernter Name jetzt wieder offiziell auf dem Listenplatz der Grünen auf.

Kasek selbst bestätigte am Freitagnachmittag auf LZ-Anfrage das vorliegende Urteil. Er wünsche sich, dass der Fokus nun wieder auf Inhalten liegt: „Ich hoffe, dass sich alle darauf konzentrieren, worauf es ankommt, nämlich die Herausforderungen für die Demokratie“, erklärte er am Telefon.

Vorläufige Bilanz des Brandes im Zentrum-Südost

Einen Tag nach einem Wohnungsbrand in der Philipp-Rosenthal-Straße mit zahlreichen Verletzten und einem Todesopfer steht die Identität der verstorbenen Person fest: Wie die Polizeidirektion (PD) mitteilt, handelt es sich dabei um einen 40 Jahre alten Mann, der sich selbst in der Brandwohnung aufhielt. Außerdem wurden nach aktuellem Stand etwa ein Dutzend Personen infolge des Feuers leicht verletzt und ambulant behandelt, darunter ein Neugeborenes.

Abgesehen von der betroffenen Wohneinheit selbst sowie der Wohnung darunter, bei der ein Wasserschaden vorliegt, sind die Wohnräume des Hochhauses im Zentrum-Südost inzwischen wieder nutzbar. Heute war der Einsatz von Brandursachenermittlern geplant, die Kripo ermittelt wegen des Verdachts auf Brandstiftung. Angaben zur materiellen Schadenshöhe sind laut PD derzeit noch nicht möglich.

Das Feuer hatte am gestrigen Nachmittag zu einem größeren Einsatz und einer Vollsperrung der Philipp-Rosenthal-Straße geführt. Hieß es zunächst, dass eine Person wiederbelebt werden musste, wurde später ihr Tod zur traurigen Gewissheit.

Höchstes UN-Gericht: Israel soll Rafah-Offensive stoppen

Israel soll eine Offensive in Rafah (südlicher Gazastreifen) umgehend stoppen: Dies fordert der Internationale Gerichtshof (IGH), wie am heutigen Freitag mitgeteilt wurde. Demnach sehe das Gericht die Gefahr einer teilweisen oder gänzlichen Auslöschung der palästinensischen Bevölkerung. Zudem müsse Israel laut IGH den Grenzübergang zu Ägypten offen halten, um eine humanitäre Versorgung zu ermöglichen. Eine Aufforderung an Israel, sich aus dem gesamten Gazastreifen zurückzuziehen, gab es nicht.

Der IGH entsprach mit seiner Entscheidung einem Eilantrag Südafrikas, dessen Regierung mit dem Vorwurf eines drohenden Völkermords argumentiert hatte. Dieser müsse verhindert werden. Gleichwohl dürfte das Urteil keine direkten Konsequenzen haben, da dem IGH die Mittel zur Durchsetzung fehlen und Israel bereits vorab angekündigt hatte, einer entsprechenden Anordnung nicht zu folgen.

Das Land beruft sich auf sein Recht zur Selbstverteidigung, nachdem Hamas-Terroristen am 7. Oktober 2023 bei einem grausamen Überfall im Süden Israels etwa 1.200 Menschen massakriert hatten, weitere 250 Opfer wurden in den Gazastreifen verschleppt. Die Staatsführung hatte daraufhin eine Militäroffensive in Gaza gestartet, die bis heute anhält und ihrerseits zahlreiche Opfer auch unter Zivilisten gefordert hat. Ein Ende des Kriegs ist aktuell nicht in Sicht.

Worüber die LZ berichtet hat:

Der Bergbau in Sachsen im Spiegel der bergmännischen Tracht: Wie die Bergleute zu ihren Uniformen kamen

Der Stadtrat tagte: Eine Debatte über das zu frühe und das falsche Plakatieren im Wahlkampf + Video

Heute abend im Großen Concert: Gründung der „Stiftung Zukunft Gewandhaus zu Leipzig“ wird offiziell verkündet

Für Schulbibliotheken und Stadtreinigung: 50 zusätzliche Stellen kompensieren ausgelaufene Beschäftigungsförderungen

Strom vom Dach: Busbahnhof in Lindenau soll noch 2024 eine Photovoltaik-Anlage bekommen

Worüber LZ TV berichtet hat:

Es geht um einen Brunnen, außerdem das Grundgesetz-Jubiläum sowie neue Folgen unserer Unfrage und des Plattenladens. Schauen Sie gern in die Mediathek!

Was sonst noch wichtig war:

Gewitter, teils mit Hagel und Starkregen, haben Sachsen am Freitag heimgesucht. Die Gefahr soll auch noch nicht vorüber sein. Die Aussichten für das anstehende Wochenende sehen wechselhaft aus.

Ein Partyvideo von der Insel Sylt mit rassistischen Parolen und dem mutmaßlichen Zeigen des sogenannten Hitlergrußes sorgt für Empörung.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte verklagt den BND.

Das Tierschutzgesetz soll reformiert werden.

Rund sechs Jahre nach den Ausschreitungen von Chemnitz im September 2018 wird es mangels hinreichenden Tatverdachts gegen neun Personen keinen weiteren Prozess geben, so das dortige Landgericht. Die Entscheidung ist aufgrund einer Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig.

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