Local News
Posted:
2024-10-22 00:33:00
Original link:
https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/sachbearbeiterin-sachbearbeiter-korrdina/5186507
Im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg befindet sich die Polizeidirektion West. Sie umfasst territorial die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Havelland sowie die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und die Landeshauptstadt Potsdam.
Durch die gute Infrastruktur in der Stadt Brandenburg an der Havel mit seinem Hauptbahnhof sowie dem sich unmittelbar anschließenden Straßenbahnnetz ist die Dienststelle innerhalb kurzer Zeit zu erreichen.
Im Direktionsstab der Polizeidirektion West ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende unbefristete Stelle zu besetzen:
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter/ Korrdinatorin/ Koordinator (m/w/d) Digitalisierung
Dienstort: Brandenburg an der Havel
Bedingung: Der Arbeitsvertrag muss bis 31.12.2024 geschlossen werden und der Arbeitsbeginn für die Stelle muss zwingend innerhalb des ersten Quartals 2025 erfolgen.
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 9b Tarifvertrag der Länder (TV-L) bzw. bis Besoldungsgruppe A 11 BbgBesO der Entgeltordnung bewertet.
Der Dienstposten umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
- Sichtung und Prüfung der Arbeitsaufträge des Behördenstabsbereich Digitalisierung
- Fertigung des Entwurfs einer Stellungnahme unter Einbeziehung der betroffenen Organisationseinheiten der PD West
- Fristenkontrolle
- Prüfung materiell-technischer und personeller Voraussetzungen zur Umsetzung einzelner Projekte/Teilbereiche des Landesprogramms P 20/20 BB
- Statuscontrolling
- IuK-Maßnahmencontrolling innerhalb der PD West
- Erhebung von Prozessen und Abläufen innerhalb der PD West zu Fragen bestehender Software-Lösungen und der Einführung neuer IT-Programme
- ständiges Mitglied im Arbeitskreis Digitalisierung
- Mitarbeit in den vom Polizeipräsidium gebildeten Arbeitskreisen, Mitwirkung bei der Erarbeitung von Analysen und Entscheidungsvorschlägen
- Beratung der nachgeordneten Organisationseinheiten zur Umsetzung von IT-Anforderungen
- Erkennen von Bedarfen der Aus- und Fortbildungen, Initiierung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- Mitwirkung in BAO-Lagen
Anforderungen:
Formale Anforderungen
- Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder
- Bachelor of Sciences in Wirtschaftswissenschaften oder Verwaltungswissenschaften, Verwaltungsfachwirt, Diplom-Verwaltungswirt oder
- Bachelor of Arts (Polizeivollzugsdienst)
Anforderungen
- gute bis sehr gute Kenntnisse MS-Office
- Einblicke in polizeiliche Fachverfahren
- Erfahrungen in der Arbeit von Führungsdiensten und Stabsarbeit von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Kenntnisse in der Gestaltung von Geschäftsprozessen und Datenflussdiagram
- vorteilhaft Führerscheinklasse B
Außerfachliche Anforderungen
- Einsatzbereitschaft
- Ergebnisorientierung
- Kommunikationsfähigkeit
- Konflikt- und Kritikfähigkeit
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- hohes Maß an Eigeninitiative, Flexibilität und Leistungsbereitschaft
- selbständige, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
- Führerschein Klasse B
Die tarifliche Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b, der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder.
Link zum Tarifrechner:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2023&matrix=1
Wir bieten Ihnen:
- einen befristeten Arbeitsplatz mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L)
- Leistungen nach dem TV-L (z.B. 30 Tage Erholungsurlaub, Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung der VBL, vermögenswirksame Leistungen)
- abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
- flexible Arbeitszeiten
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines VBB-Firmentickets mit Arbeitgeberzuschuss
- fachliche und kompetenzstärkende Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Rahmen von Fortbildungen
Die Polizei des Landes Brandenburg unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen dienstlicher Möglichkeiten. Die Stelle ist grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet. Die Bereitschaft zu einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung gemäß den dienstlichen Erfordernissen unter Berücksichtigung der familiären Belange wird vorausgesetzt.
Bewerbungen von Frauen wird besonders gern entgegengesehen.
Schwerbehinderte und denen gleichgestellte Menschen werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Der Hinweis auf eine Schwerbehinderung in der Bewerbung ist wünschenswert.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird.
Sofern die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Fühlen Sie sich angesprochen?
Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 04.11.2024 mit aussagekräftigen Unterlagen, einschließlich Qualifikationsnachweisen, Abschluss- und Arbeitszeugnissen per E-Mail in einer zusammengefassten Datei im PDF-Format an stab3.pdwest@polizei.brandenburg.de.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Müller unter der Telefonnummer (03381) 560-2320 gern zur Verfügung.
Mit der Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung für die Dauer von mindestens drei Monaten aufbewahrt werden. Es wird um Beachtung der Datenschutzhinweise auf der Internetseite www.polizei.brandenburg.de unter der Rubrik Stellenausschreibungen gebeten.
Sofern die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen gewünscht ist, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Zur Feststellung der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes und § 3 Absatz 1 Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz) erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes sieht § 3a des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vor. Ich informiere Sie, dass vor einer endgültigen Einstellung eine solche Regelanfrage rechtlich vorgeschrieben ist und durchgeführt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige Bewerbungen Berücksichtigung finden können.
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