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Posted:
2025-02-05 11:49:00
Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit stellten Polizeibeamte ein Fahrrad fest, welches mindestens 30 km/h fuhr. In einer anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei dem Gefährt um ein S-Pedelec handelt, welches augenscheinlich bis zu 55 km/h fahren kann. Die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis konnte der 37-jährige Fahrzeugführer nicht vorweisen. Eine Versicherung für das S-Pedelec konnte der Fahrzeugführer nicht vorweisen. Neben einer Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommt noch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz hinzu. Des Weiteren stellte sich im Rahmen der weiteren Kontrolle, mittels der Durchführung eines Drogenvortests heraus, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Amphetaminen stand. Daraufhin erfolgte die Blutprobenentnahme durch einen approbierten Arzt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Untersagung der Weiterfahrt, wurde der Mann aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.
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