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Posted:
2026-07-20 12:11:27
Original link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14626/6317998
Kiel/ Kreis Plön (ots)
Bereits am Freitagmorgen, 17.07.2026, kam es in Preetz zu einem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Elektrokleinstfahrzeuges (E-Scooter). Zwei Jugendliche kamen mit zum Teil schwersten Verletzungen in Krankenhäuser.
Am Freitag um 10:30 Uhr befuhren zwei 14-jährige Jungen in Preetz auf einem E-Scooter die Wakendorfer Straße in Richtung Wakendorf. Laut Angaben des Mitfahrers verlor der Fahrer auf Höhe der Straße Hohenkamp die Kontrolle über seinen Scooter, sodass die beiden Jungen stürzten. Beide trugen keinen Helm. Der Fahrer kam mit schwersten Kopfverletzungen und einer Armfraktur in ein Kieler Krankenhaus. Der Mitfahrer verletzte sich leicht und kam ebenfalls in ein Krankenhaus.
Die eingesetzten Polizeikräfte stellten fest, dass der E-Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweist und somit nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Sie ermitteln nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung sowie wegen Verstößen gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Wir möchten diesen Unfall zum Anlass nehmen, um relevante Hinweise kurz zusammengefasst zur sicheren Nutzung von E-Scootern zu geben:
Versicherung und Zulassung
E-Scooter gelten als ein Elektrokleinstfahrzeug, weshalb eine Versicherungspflicht besteht und eine Betriebserlaubnis vorliegen muss. Sollte dies nicht der Fall sein können Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.
keine Helmpflicht
Für die Nutzung eines E-Scooters besteht keine Helmpflicht. Jedoch kann es bereits bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit zu schwersten (Kopf-)Verletzungen kommen, weshalb die Polizei das Tragen eines Helms ausdrücklich empfiehlt.
keine Fahrerlaubnis
Eine Fahrerlaubnis zum Führen eines E-Scooters ist nicht erforderlich. Nutzerinnen und Nutzer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Achtung: Viele Leihanbieter von E-Scootern haben in den Nutzungsverträgen ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.
Gehweg ist tabu
Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss den Radweg benutzten. Ist kein Radweg vorhanden, muss man auf der Straße fahren. Nebeneinander fahren ist nicht erlaubt und wer abbiegt muss entweder ein Handzeichen geben oder wenn vorhanden den Blinker setzen.
Personenanzahl
Ein E-Scooter darf nur von einer Person benutzt werden!
kein Alkohol
Beim E-Scooter Fahren gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Ein absolutes Alkoholverbot gilt für alle Personen unter 21 Jahren und Menschen, die sich in der Probezeit befinden!
Handynutzung
Wie beim Autofahren heißt es auch hier Hände weg vom Handy oder Smartphone! Ansonsten droht auch hier ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Höchstgeschwindigkeit max. 20km/h
Bereits beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20km/h beträgt. Sollte diese höher sein, ist das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und man muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.
Alina Kelbing, Polizeidirektion Kiel
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel
Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de
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