Posted: Wed, 27 Mar 2024 11:14:05 GMT

Rückführungen

1024 ausreisepflichtige Personen sind im Jahr 2023 aus Schleswig-Holstein in ihre Herkunfts- oder Drittländer zurückgeführt worden. In 618 Fällen erfolgte eine freiwillige Ausreise. 207 Personen wurden in einer sogenannten Dublin-Überstellung in das europäische Land gebracht, das für das jeweilige Asylverfahren zuständig ist. Zudem gab es 199 Abschiebungen. Insgesamt gab es Ende 2023 rund 9.200 Ausreisepflichtige in Schleswig-Holstein, davon waren 1.244 vollziehbar ausreisepflichtig.

Organisation

Das dem Ministerium nachgeordnete Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge koordiniert landesweit die Beschaffung von Pass- bzw. Passersatzdokumenten. Das Landesamt trifft auch sämtliche organisatorischen Vorbereitung und führt in Amtshilfe für die Ausländerbehörden die Abschiebungen durch. Die Kreise und kreisfreien Städte bleiben aber nach wie vor für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen verantwortlich.

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