Posted: Thu, 02 May 2024 12:14:05 GMT

Der staatliche Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein wird neu aufgestellt und künftig beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) angesiedelt.

Das hat Sozialstaatssekretär Johannes Albig heute in Kiel bekannt gegeben. Der staatliche Arbeitsschutz ist seit 2008 als untere Landesbehörde bei der Unfallkasse Nord angegliedert und wird nun aus dieser Struktur herausgelöst. Im Jahr 2025 sollen das Landesamt für soziale Dienste und die staatliche Arbeitsschutzbehörde zusammengeführt werden.

Bei allen Veränderungen soll die sachliche Ausstattung und die Personalaufstellung des staatlichen Arbeitsschutzes in Schleswig-Holstein unverändert bleiben. Auch die drei bestehenden Standorte Kiel, Lübeck und Itzehoe bleiben erhalten.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsschutz ändert sich damit in der unmittelbaren beruflichen Praxis nichts.

Der Staatssekretär verwies in diesem Zusammenhang auch darauf, dass ab 2026 gemäß Arbeitsschutzgesetz eine bundesweit einheitliche Besichtigungsquote von 5 Prozent aller Betriebe gilt. In der Folge wird es künftig eine noch größere Zahl von Betriebsbesichtigungen geben. Auch dafür werden mit der Umstrukturierung jetzt die notwendigen Voraussetzungen geschaffen.

Der staatliche Arbeitsschutz ist für alle in Schleswig-Holstein ansässigen Branchen wie z.B. Tourismus, Gastronomie, Handwerk und Landwirtschaft zuständig. Bis 2008 wurde der staatliche Arbeitsschutz vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit wahrgenommen. Um Synergien bei der Tätigkeit von Unfallversicherungsträger und staatlicher Arbeitsschutzaufsicht zu nutzen, wurde der staatliche Arbeitsschutz in einer unteren Landesbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein angesiedelt. Mit der Errichtung wurde das in diesem Bereich tätige Personal auf den selbstverwalteten Unfallversicherungsträger übertragen. Dabei handelte es sich um ein in der Bundesrepublik Deutschland einmaliges Modell.

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