Posted: Thu, 02 May 2024 07:14:05 GMT

Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Aminata Touré hat heute im Bundesrat den Bund dazu aufgefordert, sich auch über 2024 hinaus an der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen.

Ein entsprechender Entschließungsantrag Schleswig-Holsteins wurde den Ausschüssen zur Beratung überstellt.

Im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz, kurz „Gute-Kita-Gesetz“ haben sich Bund und Bundesländer vertraglich auf individuelle Vereinbarungen zur Qualitätsverbesserung verständigt. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wurde das Gute-KiTa-Gesetz über das Jahr 2022 hinaus bis Ende 2024 verlängert und auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation weiterentwickelt. In einem weiteren Schritt möchte der Bund das KiTa-Qualitätsgesetz weiterentwickeln.

Bis Ende 2024 unterstützt der Bund die Länder bei der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen mit ca. 2 Milliarden Euro pro Jahr. Entsprechende Mittel sind ab 2025 bisher nicht in der mittelfristigen Haushaltsplanung des Bundeshaushaltes eingeplant.

Schleswig-Holstein nutzt die Fördermittel, um den Betreuungsschlüssel von zwei Fachkräften pro Elementar-Gruppe umzusetzen. Das Land erhielt dafür bisher ca. 70 Millionen Euro pro Jahr vom Bund.

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