Posted: Tue, 07 May 2024 07:14:04 GMT

Das Land Schleswig-Holstein und die Bundesagentur für Arbeit wollen die Arbeitsmarktintegration gemeinsam entscheidend voranbringen.

Integrationsministerin Aminata Touré und Markus Biercher, Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, haben heute in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Boostedt das neue „Konzept zur Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete direkt nach Ankunft“ vorgestellt.

In acht Schritten sollen künftig nach der Prüfung des Asylstatus und der Bleibeperspektive die beruflichen Kompetenzen von Geflüchteten direkt nach der Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes systematisch erfasst und ausgewertet werden. In Kombination mit Beratungsgesprächen vor Ort und einem verlässlichen Datenaustausch zwischen den Behörden soll damit eine schnellere und gezieltere Vermittlung in den Arbeitsmarkt als bislang möglich sein. Dementsprechend sollen die Geflüchteten künftig entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes bereits integrationsorientiert auf die Kreise und kreisfreien Städte weiterverteilt werden.

Konzept zur Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete direkt nach Ankunft

in acht Schritten:

  1. Nach der Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt die Prüfung des Asylstatus und der grundsätzlichen Voraussetzungen für die Arbeitsmarktvermittlung. Voraussetzung für die Teilnahme am Pilotprojekt ist eine feste Bleibeperspektive, eine Herkunft aus Syrien oder Afghanistan, ein Alter zwischen 18 und 63 Jahren sowie eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit.
  2. Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) unterbreitet ein Gesprächsangebot für Geflüchtete in der Erstaufnahmeeinrichtung. In dem Gesprächstermin werden über einen Fragebogen (mit Dolmetscher*innen) Berufsabschlüsse, Qualifikationen, Kenntnisse und berufliche Erfahrungen erfasst. Der Fragebogen enthält einen Schwerpunkt zu sozialen und pflegerischen Berufen.
  3. Nach der Übermittlung des Fragebogens erfolgt die Auswertung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).
  4. Es findet ein Beratungsgespräch durch Mitarbeitende der BA in der Erstaufnahmeeinrichtung zu den individuellen Möglichkeiten und Perspektiven auf dem schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt statt.
  5. Nach dem Beratungsgespräch und der Auswertung der Daten beraten und organisieren die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter und das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge das weitere Vorgehen.
  6. Verteilung auf einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt mit Blick auf die Jobchancen in Zusammenarbeit mit der BA und dem Jobcenter.
  7. Im Zuge der Kreisverteilung werden die jeweiligen Daten an das zuständige Jobcenter und die Zuwanderungsbehörde übermittelt. 
  8. Vermittlung in den Arbeitsmarkt
Grafik zur Arbeitsmarktintegration
Grafik zum neuen Konzept zur Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete direkt nach ihrer Ankunft

Umsetzung

Das Pilotprojekt wird in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Boostedt und Rendsburg realisiert. Der Start erfolgte am 22. April. Das Land setzt für das Screening der arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen in den Erstaufnahmeeinrichtungen insgesamt fünf Mitarbeitende des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge ein. Dies erfolgt aus dem laufenden Landeshaushalt heraus, es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Das Projekt hat zunächst eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025. Im Anschluss erfolgt eine gemeinsame Evaluation und Beratung über die Fortsetzung.

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